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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo,
mein erster Eintrag hier. Grundsätzliche Frage: Gilt ein notarielles Testament mehr als ein 'privates' handschriftliches? Das letzte Datum soll ja entscheiden, oder nicht? Überspitzt gesagt: Wenn mich die buckelige Verwandtschaft am Sterbebett besucht und ich mit letzter Kraft quasi stündlich ein Testament zu Gunsten des letzten Besuchers anfertige. Was gilt? |
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#2
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Hallo,
es gilt: das letzte erstellte Testament ist gültig! Ob dies ein notarielles oder ein privates handschriftliches ist, ist dabei unerheblich. Das notarielle Testament hat ja den Hintergrund, dass dieses im Sterbefall hinterlegt ist und möglicher Fälschung oder Erbstreitigkeiten vorbeugen soll. Fazit: Wenn Sie ein Testament beim Notar hinterlegen, danach aber ein formgerechtes handschriftliches Testament erstellen, wird das notarielle Testament entkräftet. Lesen Sie dazu bitte auch einmal hier: Voteile und Nachteile von privatem und notariellem Testament - Erbrecht Ratgeber Ich hoffe die Auskünfte helfen Ihnen weiter, Erbrecht Einfach
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#3
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Vielen DANK für die Auskunft!!
Ich find's ein bischen absurd dass so etwas möglich ist. Man stelle sich vor da kommen 'x' verschiedene Leute mit einem anderen Testament an. Da wird dem Richter doch schwindelig... |
#4
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Ich glaube das ist eher der Einzelfall.
Sollte ein neues Testament verfasst werden, liegt es dann wohl eher beim Erblasser ein überholtes Testament zu vernichten und es schon garnicht "X" verschiedenen Leuten auszuhändigen! Ein Testament ist ja kein Flugblatt! Es wird notariell oder beim Nachlassgericht verwahrt, andernfalls beim Erblasser in einer sicheren Schublade oder ähnlichem!
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Stichworte |
notarielles testament, testament |
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