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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage. Meine Frau und Ihrer Schwester gehört ein Haus in dem nur meine Frau, ich und Ihre Eltern wohnen (Miesrecht bis Lebensende). Die Schwester hat mündlich auf ihren Anteil vom Haus verzichtet, da sie auch Geheiratet hat und sich ein eigenes Haus gekauft hat. Ihr Mann hat bei einer Trennung ja kein Anspruch auf das Haus, da ihr ja das Haus schon vorher gehört hat. Aber was wäre wenn sie verstirbt, was hoffentlich nicht passieren wird. Dann würde er ja Ihren Anteil Erben. Das Haus nur auf uns zu übertragen möchte die Schwester nicht, da es auch für sie eine Art Sicherheit ist. Wie könnten wir uns absichern, das Ihr Mann im Falle des Versterbens nicht auf den Anteil des Hauses Anrecht hat ? Ich frage nur, weil wir umbauen wollen und viel Geld im Spiel ist Gruß |
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#2
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Die Schwester Ihrer Frau könnte das Haus natürlich vom Erbe ausnehmen, also nur Ihrer Frau vermachen. Dies behindert jedoch nicht den Pflichtteilanspruch des Mannes, welcher sowieso nur unter extrem widrigen Umständen auszuschalten ist.
Sollte es sich tatsächlich um eine unbelastete Immobilie handeln, dann sollten Sie einen günstigen Rat vom Anwalt einholen! Sein Sie mir nicht Böse, aber wenn es um Werte im fünf- oder sechsstelligen Bereich geht, sollten Sie auch wissen, dass ein kostenloses (Laien-)Forum nur die Spitze darstellt. Deshalb möchte ich Ihnen an dieser Stelle zu unserer Online Rechtsberatung raten: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Sie haben die Möglichkeit unverbindlich kostenlos ein Angebot einzufordern und können dieses dann annehmen oder ablehnen. Nach Schilderung Ihres Sachverhaltes, halte ich das für die beste Lösung! Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbverzicht, haus |
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