Haushaltsauflösung
Hallo Zusammen!
Für folgende Situation benötige ich Rat:
Großvater verstorben, Erben sind noch lebende Kinder und Enkelkinder von bereits verstorbenen Kindern des Erblassers
Der Großvater lebte im Zweifamilienhaus des einen bereits verstorbenen Sohnes Enkelin ist nun mit dem Tod des Großvaters Eigentümerin der Wohnung.
Im Testament vermerkt ist, dass eine der Töchter beauftragt ist über die Wohnungseinrichtung zu bestimmen/verfügen.
Enkelin hat die 42 Jahre alte, abgewohnte Küche (hier liegt auch ein Zustand nach Wasserschaden vor) selbstständig abgebaut (noch nicht entsorgt). Das dies passiert war der Tochter, des Verstorbenen bekannt.
Die Kinder des Erblassers haben bereits alle Sachen von Wert inkl Schmuck etc ausgeräumt.
Frage: Wer ist zuständig für die Räumung/Auflösung des noch bestehenden Haushaltes? Wer trägt die Kosten?
Hier ist doch die gesamte Erbengemeinschaft in der Pflicht?
Muss die Enkelin den anderen Erben für die 42 Jahre alte Küche Entschädigung zu zahlen?
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