Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Höhe des Nachlasses und Pflichtteilanspruch berechnen

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.07.2015, 22:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2015
Beiträge: 1
Frage Höhe des Nachlasses und Pflichtteilanspruch berechnen

Mein Vater ist verstorben und hat meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt. Die beiden lebten in Zugewinngemeinschaft. Das Gesamtvermögen der beiden beläuft sich auf 140000 Euro, die in einer Immobilie stecken. Meine Schwester und ich haben daher freiwillig auf den Pflichttei verzichtet, eine weiterer unehelicher Sohn meines Vaters fordert nun aber den Pflichtteil. Wie wir schon in Erfahrung bringen konnten, beträgt dieser ein 12el des Vermögens.

Wird nun als Berechnungsgrundlage die Hälfte von 140000 Euro (also 70000 Euro) herangekommen, da die andere Hälfte ja sowieso schon meiner Mutter gehört? Der Pflichtteil würde dann 5833 Euro betragen.

Oder wird das Zwölftel von dem Gesamtvermögen, also den 140000 Euro berechnet? Dann wäre der Pflichtteilsanspruch 11.666 Euro.

Was ist nun richtig?

Danke schön im Voraus für die Hilfe!

Sonnja



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 07.07.2015, 14:20
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Höhe des Nachlasses und Pflichtteilanspruch berechnen

Hallo,

hierbei geht es um das Vermögen des Vaters zum Zeitpunkt des Todes.

Bezogen auf das Haus bedeutet ist also die folgende Frage wichtig:
Wer ist als Eigentümer eingetragen? Ihr Vater? Ihre Mutter? Oder beide?

Wenn Sie diese Frage beantworten können, klärt sich auch, was als Bemessungsgrundlage für die Pflichtteilsberechnung herangezogen werden muss.


Liebe Grüße und viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Stichworte
alleinerbe, erbe, nachlass, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, pflichtteilsverzicht, zugewinngemeinschaft


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Schenkungssteuer berechnen - Schenkung von Immobilie an Enkel MalaryazonE Schenkung 1 13.05.2015 09:53
Wird bei der Testamentseröffnng die Höhe des Nachlasses genannt? Teresa1988 Testament 2 12.03.2015 23:06
Nettowert des Nachlasses postmann73 Erbschaft und Erbe 1 16.09.2014 13:24
Wohnfläche berechnen Miffi Miete und Miethöhe 4 28.07.2010 11:22
Nebenkosten berechnen vor Beginn Mietvertrag? Markus Betriebskosten und Nebenkosten 1 22.06.2009 00:12


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Erbschaft und Erbe
Höhe des Nachlasses und Pflichtteilanspruch berechnen