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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Höhe des Nachlasses und Pflichtteilanspruch berechnen
Mein Vater ist verstorben und hat meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt. Die beiden lebten in Zugewinngemeinschaft. Das Gesamtvermögen der beiden beläuft sich auf 140000 Euro, die in einer Immobilie stecken. Meine Schwester und ich haben daher freiwillig auf den Pflichttei verzichtet, eine weiterer unehelicher Sohn meines Vaters fordert nun aber den Pflichtteil. Wie wir schon in Erfahrung bringen konnten, beträgt dieser ein 12el des Vermögens.
Wird nun als Berechnungsgrundlage die Hälfte von 140000 Euro (also 70000 Euro) herangekommen, da die andere Hälfte ja sowieso schon meiner Mutter gehört? Der Pflichtteil würde dann 5833 Euro betragen. Oder wird das Zwölftel von dem Gesamtvermögen, also den 140000 Euro berechnet? Dann wäre der Pflichtteilsanspruch 11.666 Euro. Was ist nun richtig? Danke schön im Voraus für die Hilfe! Sonnja |
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#2
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AW: Höhe des Nachlasses und Pflichtteilanspruch berechnen
Hallo,
hierbei geht es um das Vermögen des Vaters zum Zeitpunkt des Todes. Bezogen auf das Haus bedeutet ist also die folgende Frage wichtig: Wer ist als Eigentümer eingetragen? Ihr Vater? Ihre Mutter? Oder beide? Wenn Sie diese Frage beantworten können, klärt sich auch, was als Bemessungsgrundlage für die Pflichtteilsberechnung herangezogen werden muss. Liebe Grüße und viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
alleinerbe, erbe, nachlass, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, pflichtteilsverzicht, zugewinngemeinschaft |
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