Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Information über Testamentseröffnung

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.05.2016, 13:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2016
Beiträge: 4
Standard Information über Testamentseröffnung

Hallo,

mein Vater ist vor ca. 7 Wochen verstorben, ich bin sein leiblicher Sohn, er hat damals neu geheiratet, und seine neue Frau hat zwei Töchter mit in die Ehe gebracht. Der Kontakt ist vor ca. 20 Jahren abgebrochen, über den Tod meines Vaters habe ich durch Zufall erfahren, zur Beerdigung wurde ich auch nicht informiert.
Auf Grund des zeitlichen Abstandes vermute ich mal nicht im Testament erwähnt, oder gar enterbt worden zu sein. Über das Amtsgericht habe ich erfahren können, daß mehrere Testamente vorhanden seien, aber nicht ob die Eröffnung schon statt gefunden hat. Bekomme ich als gesetzlicher Erbe 1. Ranges automatisch eine Benachrichtigung, oder muss ich diese selber einfordern ?
Dann noch eine Frage, wenn ich mich hier richtig kundig gemacht habe, besteht bestimmt eine Zugewinngemeinschaft, wie hoch wäre dann mein Pflichtteil ? 50% die Ehefrau, 50 % an die Kinder, sprich an meine beiden Stiefschwestern u. mich ??,
vielen Dank vorab für die Auskunft

Andreas



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von Andy27 (31.05.2016 um 14:03 Uhr)
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 02.06.2016, 14:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Information über Testamenteröffnung

Hallo,

erst einmal zur Erbfolge: Ihr Pflichtteil würde in diesem Fall 25% betragen, vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Geschwister oder leibliche Kinder Ihres Vaters. Anmerkung: Die Kinder der neuen Ehefrau bleiben bei der Berechnung außen vor, da sie keine Verwandten gemäß dem Erbrecht sind.

Ihr Pflichtteil berechnet sich wie folgt:
Gesetzlicher Erbanspruch der Ehefrau: 50% (25% + 25% für Zugewinngemeinschaft)
Gesetzlicher Erbanspruch des Kindes: 50% (davon die Hälfte ergibt den Pflichtteilsanspruch mit 25%)


Zum Prozedere:
Sollten Sie Erbe sein, werden Sie automatisch benachrichtigt.

Sollten Sie jedoch im Testament nicht erwähnt oder enterbt worden sein, müssen Sie unbedingt Ihren Pflichtteil einfordern, da dieser Anspruch auf den Pflichtteil nach drei Jahren verjährt.

Ich rate Ihnen erst noch einmal abzuwarten. Sollten Sie keinen weiteren Schriftverkehr erhalten und keine weiteren Auskünfte zur Testamentseröffnung beim Nachlassgericht erfragen können, machen Sie von Ihrem Auskunftsrecht gebrauch: § 2314 BGB Auskunftspflicht des Erben - Erbrecht


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 07.06.2016, 13:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2016
Beiträge: 4
Standard AW: Information über Testamenteröffnung

Hallo,

erst mal vielen Dank für die Information. Wie lange wäre dann eine angemessene Wartezeit ? Falls diese dann überschritten ist, reicht dann ein einfaches Anschreiben an seine Ehefrau zwecks Nachlassauskunft , die ja vermutlich Erbin ist? Ohne Testamenteinsicht weiß ich ja nicht wer erbt, oder muss dieses schon mittels Anwalt geschehen ?
Wäre auch ein Vorschlag über eine Art "Abfindung" möglich, um die ganze Angelegenheit
unbürokratisch abzuwickeln, oder geht das nur über einen Notar wie gelesen, oder hätte dieses noch ganz andere Nachteile (außer monetäre) ?

Vielen Dank vorab

Grüße Andreas
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.06.2016, 17:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Information über Testamentseröffnung

Hallo,

ich würde noch einmal 6-8 Wochen warten. Dann wenden Sie sich noch einmal an das Nachlassgericht und versuchen soviel wie möglich in Erfahrung zu bringen. Vielleicht können Sie auch eine Kopie des Testamentes anfordern.

Parallel sollten sie die Ehefrau kontaktieren und um eine Nachlassauskunft bitten. Hier reicht eigentlich ein formloses Schreiben aus. Notfalls müssen Sie dann aber doch Ihren Forderungen durch ein anwaltliches Schreiben und eine qualifizierte Beratung Nachdruck verleihen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 13.06.2016, 11:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2016
Beiträge: 4
Standard AW: Information über Testamentseröffnung

Hallo,

ich habe die Abschrift des Testamentes erhalten. Mein Vater und seine neue Ehefrau haben sich gegenseitig per Erbvertrag als Erben eingesetzt (1976),
die Töchter erben bei Tod der Frau je zu Hälfte . Ich wurde nicht erwähnt, ergo enterbt, der Notar hat aber eine Anmerkung im Testament geschrieben, mit dem Hinweis, dass der Sohn aus 1. Ehe (also ich) pflichtteilberechtigt sei. Ich möchte jetzt, wie von Ihnen vorgeschlagen, die Nachlassauskunft an die Ehefrau stellen, dazu habe ich einen Vordruck im I-net gefunden, wo aber zeitgleich mit der Auskunft, auch direkt eine Frist zur Auszahlung des Erbteiles auf mein Konto gesetzt werden soll, also die Geltendmachung meines Pflichtteils. Ist das so korrekt ?, und muss ich auch dann den Hinweis auf die 25% mit angeben ?

Viele Grüße

Andreas
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.06.2016, 08:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Information über Testamentseröffnung

Hallo,

der Pflichtteil ist gem. § 2317 BGB Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs - Erbrecht sofort fällig!

Somit ist durchaus üblich den Erben unter Stellung einer realistischen Frist (auch in Anbetracht der Umstände) zur Auszahlung aufzufordern.

Einen Hinweis auf die Höhe kann man durchaus geben, insbesondere, wenn man neben der Vermögensaufstellung auch gleich die Auszahlung mit anfordert.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 21.07.2016, 08:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2016
Beiträge: 4
Daumen hoch AW: Information über Testamentseröffnung

Hallo,

überraschender Weise hat alles geräuschlos funktioniert. Ich habe gestern das Nachlassverzeichnis erhalten, und mein Pflichtteil (angemessen)wurde ebenfalls schon überwiesen.
Ich möchte mich nochmals herzlich für die kompetente Unterstützung hier bedanken, ebenfalls bei der telefonischen Anwalts-Hotline, die kostengünstig, auch wertvolle Tipps gegeben hat.

Viele Grüße

Andreas
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Stichworte
amtsgericht, beerdigung, enterbt, leibliches kind, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, testament, zugewinngemeinschaft


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nebenkostenabrechnung über 590€ bei 2 Personen BK7-Kay Betriebskosten und Nebenkosten 5 11.09.2014 19:40
Wer wird zur Testamentseröffnung geladen? Lady Erbrecht allgemein 1 09.08.2013 13:56
Testament suchen und Testamentseröffnung horstevers Testament 1 07.08.2013 15:27
Kündigungsfrist vom Vermieter geändert ohne Information Lucerne Kündigung 2 18.04.2012 23:22
Wasserschaden in Wohnung über mir nut6 Reparaturen und Modernisierung 0 13.03.2010 14:39


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Erbschaft und Erbe
Information über Testamentseröffnung