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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Was kann ich unternehmen?
Hallo erst einmal, ich bin auf der Suche nach Antworten hier in diesem Forum gelandet und hoffe das mir geholfen werden kann.
Zur Sache: ich bin ein uneheliches Kind nach 1950 geboren und die Vaterschaft wurde anerkannt. Der Vater hat Unterhalt gezahlt es gab aber nie Kontakt. 2 Versuche vor vielen Jahren mit ihm in Kontakt zu kommen wurden von ihm blockiert Nun bin ich zufällig darauf gestoßen, dass mein Vater bereit Mitte 2012 verstorben ist. Wie ist das jetzt, kann ich so lange nach seinem Tod noch Auskunft darüber verlangen ob und was er vererbt hat und wenn ja wie geht man da vor? Seine Frau weiß von meiner Existenz, wird dies aber wohl gerne unter den Tisch fallen lassen. Vielen Dank und freundliche Grüße von Alexa |
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#2
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AW: Was kann ich unternehmen?
Sehr schade, aber hier in diesem Forum scheint es niemanden zu geben der auf Fragen antwortet oder antworten kann.
Nun werde ich wohl weiter nach entsprechender Hilfe suchen müssen. LG schickt Alexa |
#3
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AW: Was kann ich unternehmen?
Hallo, bitte lesen Sie einmal hier zum Pflichtteil unehelicher Kinder:
Pflichtteil unehelicher Kinder - Erbrecht Ratgeber Und hier zur Geltendmachung des Pflichtteils: Welcher Erbe zahlt den Pflichtteil - Erbrecht Ratgeber Erbrecht Einfach
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#4
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AW: Was kann ich unternehmen?
Vielen Dank, diese Links helfen mit aber nur bedingt weiter. Wenn ich erbberechtigt bin, dann geht es nicht um ein Pflichtteil. Es liegt kein Testament vor und ich bin wohl das einzige leibliche Kind des Verstorbenen.
Ich habe zwischenzeitlich ein Schreiben an die Witwe geschickt und um Offenlegung der Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters innerhalb von 14 Tagen gebeten. Um meine Forderung zu bekräftigen habe ich auf die gesetzlich Pflicht hingewiesen und werde nun abwarten was sich ergibt. Vielen Dank für die Hinweise und freundliche Grüße von Alexa |
#5
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AW: Was kann ich unternehmen?
Da werden Sie auf jeden Fall richtig gehandelt haben.
Ich wünsche viel Erfolg! Erbrecht Einfach
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Stichworte |
pflichtteil, uneheliches kind |
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