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Was kann ich unternehmen?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 08.03.2014, 10:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2014
Beiträge: 3
Standard Was kann ich unternehmen?

Hallo erst einmal, ich bin auf der Suche nach Antworten hier in diesem Forum gelandet und hoffe das mir geholfen werden kann.

Zur Sache: ich bin ein uneheliches Kind nach 1950 geboren und die Vaterschaft wurde anerkannt. Der Vater hat Unterhalt gezahlt es gab aber nie Kontakt. 2 Versuche vor vielen Jahren mit ihm in Kontakt zu kommen wurden von ihm blockiert
Nun bin ich zufällig darauf gestoßen, dass mein Vater bereit Mitte 2012 verstorben ist.

Wie ist das jetzt, kann ich so lange nach seinem Tod noch Auskunft darüber verlangen ob und was er vererbt hat und wenn ja wie geht man da vor? Seine Frau weiß von meiner Existenz, wird dies aber wohl gerne unter den Tisch fallen lassen.

Vielen Dank und freundliche Grüße von Alexa



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  #2  
Alt 09.03.2014, 11:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2014
Beiträge: 3
Standard AW: Was kann ich unternehmen?

Sehr schade, aber hier in diesem Forum scheint es niemanden zu geben der auf Fragen antwortet oder antworten kann.
Nun werde ich wohl weiter nach entsprechender Hilfe suchen müssen.

LG schickt Alexa
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  #3  
Alt 11.03.2014, 18:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Was kann ich unternehmen?

Hallo, bitte lesen Sie einmal hier zum Pflichtteil unehelicher Kinder:
Pflichtteil unehelicher Kinder - Erbrecht Ratgeber

Und hier zur Geltendmachung des Pflichtteils:
Welcher Erbe zahlt den Pflichtteil - Erbrecht Ratgeber

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  #4  
Alt 12.03.2014, 22:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2014
Beiträge: 3
Standard AW: Was kann ich unternehmen?

Vielen Dank, diese Links helfen mit aber nur bedingt weiter. Wenn ich erbberechtigt bin, dann geht es nicht um ein Pflichtteil. Es liegt kein Testament vor und ich bin wohl das einzige leibliche Kind des Verstorbenen.
Ich habe zwischenzeitlich ein Schreiben an die Witwe geschickt und um Offenlegung der Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters innerhalb von 14 Tagen gebeten. Um meine Forderung zu bekräftigen habe ich auf die gesetzlich Pflicht hingewiesen und werde nun abwarten was sich ergibt.
Vielen Dank für die Hinweise und freundliche Grüße von Alexa
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  #5  
Alt 13.03.2014, 11:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Was kann ich unternehmen?

Da werden Sie auf jeden Fall richtig gehandelt haben.

Ich wünsche viel Erfolg!


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Stichworte
pflichtteil, uneheliches kind

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