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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Ich bin aus 1. Ehe verwitwet - es existieren aus dieser Ehe 2 Kinder.
Ich selbst bin wieder verheiratet. Meine verstorbene Frau aus 1. Ehe hat 1 Bruder. Die Mutter meiner verstorbenen Frau - die Großmutter der Kinder hat 2007 ihr Haus dem Bruder geschenkt. Sie ist nun leider verstorben. Wer erbt in welcher Höhe? ggf. wie müssen die Kinder ihr Erbe gegenüber wem in welcher Form geltend machen? |
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#2
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Leider ist die Frage ungenau formuliert. Ich nehme daher an, dass die Frage lautet:
Wer in welcher Höhe erbt, wenn Sie versterben und kein Testament existiert?
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#3
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Nein, die Frage ist:
Großmutter A hat zwei Kinder (Tochter B und Bruder C) Ich war mit Tochter B verheiratet. Wir haben 2 Kinder D+E. Meine Frau=Tochter B stirbt 1986 Großmutter A schenkt 2007 ihr Haus dem Bruder C. Großmutter A stirbt 2014 Frage was erben D+E? |
#4
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Leider beantworten Sie mir nicht, ob es ein Testament gab. Daher noch einmal nach der gesetzlichen Erbfolge für den Fall des Versterben der Großmutter A:
Großmutter A verstirbt: - Tochter B und C erben zu gleichen Teilen. - An die Stelle der verstorbenen Tochter B treten die Enkel D und E. An dieser Stelle ist ein möglicher Pflichtteilsergänzungsanspruch zu beachten wegen der Schenkung. Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
bruder, kinder, pflichtteilsergänzungsanspruch, schenkung, testament, verwitwet |
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