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Kinder von Stiefkindern und Erben

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 11.01.2021, 15:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2021
Beiträge: 1
Standard Kinder von Stiefkindern und Erben

Hallo zusammen,

meiner Frage ist die Folgende: Wie werden die Kinder von Stiefkindern erbrechtlich und steuerlich behandelt? Sind also Stiefenkel gleich Enkel oder sind sie sonstige Personen?

Herzlichen Dank und viele Grüße!



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  #2  
Alt 12.02.2021, 07:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kinder von Stiefkindern und Erben

Hallo,

vielen Dank für Ihre Frage - grundsätzlich sind hier zwei Sachverhalte zu unterscheiden:

Gesetzliche Erbfolge:
Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge (wer erbt wenn kein Testament vorliegt) sind die Stiefkinder nicht berücksichtigt - sie hätten somit keinen Anspruch auf einen Erbteil, Pflichtteil, etc.

Erbschaftsteuertarif:
In der Erbschaftsteuer sind die Stiefkinder jedoch den leiblichen Kindern gleichgestellt - Sie erben somit nicht mit dem Tarif für Dritte Personen, sondern haben einen Freibetrag in Höhe von aktuell EUR 400.000,00 und unterliegen bei Überschreiten den günstigen Erbschaftsteuersätzen.

Fazit: Wenn die Stiefkinder am Erbe beteiligt werden sollen, muss auf jeden Fall ein Testament / Erbvertrag gefasst werden!

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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