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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Mein Bruder starb im Frühjahr hinterließ eine Frau und ein Haus, die Frau steht nicht im Grundbuch und ein Testament ist auch nicht vorhanden.
Das Auto hat sie schon verkauft und mir und meinen 2 anderen Geschwistern schriftlich mitgeteilt , das haus sie 30.000€ Wert, entweder werden wir miterben und zahlen auch alles mit oder jeder bekommt 3.500€ und er ist raus. Meine Geschwister wollen sich damit zufrieden geben, da wir es nicht schätzen lassen wollen. Ich habe meiner Schwägerin gesagt das ich mit 3.500€ nicht einverstanden bin da ich das Haus alles mit saniert habe und möchte 5.000€ haben. Sie sagte die 3.500 oder nix. Ist Sie im Recht? Ein Gutachter würde ja einiges kosten da bleibt ja nix. Wie kann ich weiter verfahren und mir meinen Anteil auszahlen lassen. Achso ein Verzeichnis was alles da war wie Auto , Kontoauszüge usw. haben wir auch nicht erhalten . Ich weiß nicht wie ich den Brief formulieren kann. |
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#2
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Hallo,
da kein Testament vorliegt ist meines Erachtens in erster Linie der Ehegatte erbberechtigt - dieser erhält 50% der Erbmasse zzgl. dem sog. Voraus, also Einrichtungsgegenstände wie auch Hochzeitsgeschenke. Auch wenn Ihnen rein rechnerisch (und rechtlich) EUR 5.000,00 zuständen, ist es doch auch mit erheblichen Kosten und zeitlichem Auswand verbunden, diesen Anspruch durchzusetzen. Ehrlicherweise müssen Sie entscheiden, ob es sich für Sie lohnt - vielleicht hängt es auch am zu niedrig angesetzten Verkehrswert der Immobilie? Dieser kommt mir mit TEUR 30 doch sehr niedrig vor, aber es kann ja sein... Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
ehegatte, geschwister, voraus |
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