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Klausel im gemeinschaftlichen Testament

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 09.06.2012, 12:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.06.2012
Beiträge: 1
Standard Klausel im gemeinschaftlichen Testament

Hallo,
folgender Fall: gemeinschaftliches Testament eines verheirateten paares, beide in zweiter Ehe, jeweils 2 Kinder aus erster Ehe. Der Erstverstorbene setzt den ueberlebenden Ehepartner als Gesamterben ein, erst wenn dieser stirbt, erben alle Kinder zu gleichen Anteilen. soweit klar.

Folgender Zusatz: "Der Ueberlebende ist berechtigt, ein neues Testament zu errichten"
Frage: Kann der ueberlebende Ehepartner in einem weiteren Testament eines der Kinder vom Erbe ausschliessen? Was ja dann dem gemeinschaftlichem Testament widerspricht. Oder glit die Erbfolge des urspruenglichen gemainsamen Testaments?



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  #2  
Alt 16.06.2012, 19:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Klausel im gemeinschaftlichen Testament

Hallo,

wenn ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt wurde und einer der Ehepartner verstirbt, dann ist der überlebende Partner in der Regel an das Testament gebunden. Dies ist im § 2269 BGB nachzulesen.

Von einer Änderungsklausel weiß ich leider nichts. Nur eine "Wiederverheiratungsklausel" ist mir bekannt, die einen Ausnahmefall darstellt.

Um rechtliche Sicherheit zu haben, und da es im Bereich Erbrecht immer um viel Geld geht, osllten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Rückfrage an einen spezialisierten Anwalt stellen.

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Stichworte
gemeinsames testament, testament, zusatzklausel

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