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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
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Muss ich als Vermächtnisnehmer die Kinder auszahlen?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 23.07.2013, 19:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2013
Beiträge: 1
Standard Muss ich als Vermächtnisnehmer die Kinder auszahlen?

Hallo,

ich hätte mal ein paar Fragen die mir das Internet nicht so wirklich beantworten können.

Da wir zur Zeit selbst ein Todesfall in der Familie hatten stellen sich mir einige Fragen.
Ich selbst habe nicht viel damit zutun es geht ehr um die Rechte und Pfichten meines Opas (Ich werde aus seiner Sicht schreiben, da es einfacher ist)
Die Genannten Werte sind verändert.

Meine Schwester ist verstorben, jetzt wurde das Testament eröffnet.
Ich selbst bin nicht als Erbe eingesetzt aber als Vermächtnisnehmer hier bei ist der Gegenstand ihre Wohnung (Lebten im Selben Haus Erdgeschoss und 2 Obergeschoss gehören mir, nur das 1 OG gehörte meiner Schwester).
Unter meinen anderen beiden Schwestern wurde das übrig gebliebene Geld (Nachlasswert waren 10.000€)aufgeteilt (wie im Testament vorgesehen)


Meine Schwester hat 3 Kinder diese sind im Testament nicht vorgesehen!
Zum Zeitpunkt ihres Todes war sie verwittwet.


Zahlen:
Nachlasswert von 10.000€ wurde auf die Schwestern verteilt.
Es wurden keine Verbindlichkeiten hinterlassen.
Die Wohnung hat einen Wert von 80.000 €.

Fragen:
Muss ich (als Vermächtnisnehmer) den Pflichtanteil an ihrer Kinder bezahlen und um welche Summe würde es sich handeln?

Wenn ich (als Vermächtnisnehmer) ausschlage geht dies dann auf meine Tochter über?

PS.: Wir werden noch zu einem Anwalt gehen, aber ich wollte mich vorab schon einmal infomieren.

Erst einmal Danke im Vorraus für die Hilfe!

Grüße

Daniel



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  #2  
Alt 28.07.2013, 01:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Muss ich als Vermächtnisnehmer die Kinder auszahlen?

Hallo und einmal vorab - eine anwaltliche Beratung ist bei solchen Verhältnissen immer der richtige Weg.

Wie ich den Sachverhalt verstehe nach Ihrer Schilderung und aus der Sicht Ihres Opas:
- Da Ihre beiden Schwestern noch leben sind diese erbberechtigt. Die Kinder Ihrer Schwester hingegen nicht. Es besteht auch kein Pflichtteilsanspruch, da es sich in diesem Fall um Erben zweiter Ordnung handelt.

- Wenn Sie ein Erbe oder Vermächtnis ausschlagen, was meist einen Grund hat, z.B. Schulden, dann geht dies auch nicht auf eine weitere Person über.

Ich würde mich freuen, wenn der Anwalt meine Aussagen teilt und meine Laienkenntnisse bestätigt und ausführt. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.


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Stichworte
kinder, testament, vermächtnisnehmer


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