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Muß ich einen Erbschein beantragen?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 08.02.2016, 16:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.02.2016
Beiträge: 3
Standard Muß ich einen Erbschein beantragen?

Hallo liebes Forum,

ich habe zwar schon gegoogelt ohne Ende, werde aber nicht so richtig schlau daraus.
Vor 4 Wochen ist mein Vater verstorben, meine Mutter lebt noch.
Wir haben auch ein sehr gutes Verhältnis zueinander.
Es war immer die Rede davon das Sie ein Berliner Testament machen.
Meine Mutter weiß aber auch nur das es geplant war, aber auch nach intensivster Suche wurde im Haushalt nichts gefunden.
Nach Ihrer Aussage wurde auch notariell nie etwas geschrieben.
Ich bin das einzige Kind. Somit wäre gesetzlich ja 50/50. Da ich aber das Geld derzeit nicht benötige habe ich Ihr schon gesagt das es momentan bei Ihr bleiben soll. Trotz allem möchte ich mich natürlich absichern und den Anspruch festschreiben.
Jetzt meine Frage: Werde ich automatisch vom Notariat (BW) angeschrieben und mir mein Anspruch mitgeteilt?
Ich denke wenn kein Testament vorhanden ist, wird das Nachlaß Notariat auch nichts unternehmen.
Nächste Frage: soll ich dann einen Erbschein beantragen?
Ich weiß nicht so recht wie ich mich verhalten soll.

Vielen Dank für eure Hilfe
M



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  #2  
Alt 10.02.2016, 09:41
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Muß ich einen Erbschein beantragen?

Hallo Manfred,

sollte tatsächlich kein Testament existieren, stimme ich Ihnen zu, dass Sie und Ihre Mutter 50/50 erben (Ehestand der Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt).

Demnach ist das Nachlassgericht in der Pflicht die Erben zu unterrichten und Sie sollten Meldung erhalten.

Wenn Vermögen vorhanden ist, sollten Sie das Erbe auch annehmen. Ich halte Regelungen wie "das kann erstmal bei meiner Mutter bleiben" für schwierig, da hier viel Streitpotential entstehen kann! ... sollte Ihre Mutter Geld benötigen, können Sie Ihr es immernoch nach dem Antreten der Erbschaft zur Verfügung stellen.

Hierfür bräuchten Sie dann auch einen Erbschein zur Legitimation gegenüber Banken und Behörden.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
berliner testament, erbschein, nachlassgericht, testament


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