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Nachfolge bei Erbausschlagung

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 22.06.2015, 09:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2015
Beiträge: 1
Frage Nachfolge bei Erbausschlagung

Hallo, hier eine knifflige Frage:

der Erblasser hat in seinem Testament den hälftigen Anteil einer Eigentumswohnung namentlich seinen 4 Nichten und Neffen und seinem Patenkind vermacht. Beim Patenkind steht zusätzlich "Bei Vorversterben fällt sein Anteil seinen beiden Schwestern zu".

Nun haben das Patenkind und eine Miterbin das Erbe rechtskräftig ausgeschlagen. Das zuständige Amtsgericht schreibt jetzt, dass die beiden Töchter der Miterbin, die die Erbschaft ausgeschlagen hat, als erbberechtigt in Betracht kommen. Die Töchter der Miterbin sind identisch mit den Schwestern des Patenkindes.

Frage: ist das korrekt? Geht ein ausgeschlagener Erbteil per Gesetz an die Kinder weiter? Oder fallen die ausgeschlagenen Erbteile der verbleibenden Erbgemeinschaft zu?

Tausend Dank im Voraus und herzlichen Gruß! Jensmeinert



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  #2  
Alt 23.06.2015, 18:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nachfolge bei Erbausschlagung

Hallo,

das ist so korrekt und ich will es mal einfach formulieren, wie sich der Sachverhalt bei einer Erbausschlagung darstellt:

"A" verstirbt und hat ein Kind "B". Kind "B" hat ein Kind "C".

Somit ist B Erbe. Sollte B ausschlagen wird C Erbe.

Wenn C auch ausschlägt, müssen weitere Verwandte ermittelt werden. Sollten diese existieren, Erben diese - existieren keine, erbt der Staat.

Das bedeutet. In diesem Fall muss die gesamte nahe Verwandtschaft des Patenkindes ausschlagen. Dann könnten die näheren Verwandten des Erblassers diesen Anteil zugesprochen bekommen.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbe ausschlagen, erbschaft, nachfolge, testament

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