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Nachlass für Unehliches Kind

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 07.04.2013, 09:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2013
Beiträge: 2
Unglücklich Nachlass für Unehliches Kind

Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine dringende Frage an Euch.
Meine Tochter bek. gestern einen Brief vom Amtsgericht.
Ihr Vater ist vor 3Monaten verstorben .Sie ist ein Unehlich.Kind der Vater ist verh.und hatt noch eine Tochter. Das Haus und Grundstück wurde auf die Ehefrau überschrieben. Meine Tochter ist von der Erbfolge
ausgeschlossen worden. Ihr Pflichtteil steht Ihr zu. Nun meine Frage gehört zu dem Pflichtteil (Nachlass) auch das Haus und das Grundstück was der Ehefrau nun gehört. Das Amtsgericht schrieb noch ,Sie können von dem Erben Auskunft über die Höhe des Nachlasses fordern.
würde mich über Antworten freuen.
lg.Merlin



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  #2  
Alt 09.04.2013, 17:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nachlass für Unehliches Kind

Hallo,

das Nachlassverzeichnis sollten Sie auf jeden Fall anfordern. Hier hat nach meiner Kenntnis auch der übertragene Anteil an dem Haus und Grundstück aufgeführt zu sein, da eine Schenkung und eine Übertragung rein prinzipiell das Selbe sind!


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  #3  
Alt 05.06.2013, 08:38
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.06.2013
Ort: Erfurt
Beiträge: 14
Standard AW: Nachlass für Unehliches Kind

Das Nachlassverzeichnis bekommen die direkten Erben vom Notar, ist das richtig? Und von denen kann man das dann anfordern? Was macht man dann, wenn die Erben das angeforderte Verzeichnis nicht heraus geben wollen?

Schöne Grüße
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  #4  
Alt 06.06.2013, 00:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nachlass für Unehliches Kind

Bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Beantragung der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bei einer Behörde (Nachlassgericht).

2. Eigenhändige Erstellung des Nachlassverzeichnisses unter Zuziehung der Beratung eines Notars oder einer zuständigen Behörde.

Vorgehensweise:
Nach Antragstellung eines Gläubigers, also eines Erben, wird dem (Haupt-)Erben eine Frist von einem bis drei Monate für die Erstellung des Verzeichnisses gewährt. Danach muss dieses vorliegen und kann eingesehen werden.


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  #5  
Alt 13.06.2013, 15:14
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.06.2013
Ort: Erfurt
Beiträge: 14
Standard AW: Nachlass für Unehliches Kind

Ich merk schon. Da gibt es viel zu bedenken... Ich habe mich ein bisschen über das Verzeichnis informiert, in der Zeit als ich nicht hier war. Aber eines habe ich nicht gefunden.. Ich mein diese Frage ist wahrscheinlich so banal und ich kann mir die Antwort selbst geben, aber ich frage trotzdem zur Sicherheit: Diesen Verzeichnis muss man nicht zwingend erstellen / lassen?

Vielen Dank noch einmal

Schöne Grüße
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  #6  
Alt 15.06.2013, 17:37
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nachlass für Unehliches Kind

Ich bin der Meinung, dass kein Nachlassverzeichnis erstellt werden muss, wenn der Nachlass klar reguliert und alle Werte alle Erben bekannt sind.

Dies wäre z.B. der Fall, wenn es nur ein Kind als Erben gibt. Sollte es zum Streit kommen, dann sieht die Sache natürlich schon wieder anders aus!


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Stichworte
erbfolge, nachlass, nachlassverzeichnis, notar, schenkung, uneheliches kind

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