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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine dringende Frage an Euch. Meine Tochter bek. gestern einen Brief vom Amtsgericht. Ihr Vater ist vor 3Monaten verstorben .Sie ist ein Unehlich.Kind der Vater ist verh.und hatt noch eine Tochter. Das Haus und Grundstück wurde auf die Ehefrau überschrieben. Meine Tochter ist von der Erbfolge ausgeschlossen worden. Ihr Pflichtteil steht Ihr zu. Nun meine Frage gehört zu dem Pflichtteil (Nachlass) auch das Haus und das Grundstück was der Ehefrau nun gehört. Das Amtsgericht schrieb noch ,Sie können von dem Erben Auskunft über die Höhe des Nachlasses fordern. würde mich über Antworten freuen. lg.Merlin |
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#2
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Hallo,
das Nachlassverzeichnis sollten Sie auf jeden Fall anfordern. Hier hat nach meiner Kenntnis auch der übertragene Anteil an dem Haus und Grundstück aufgeführt zu sein, da eine Schenkung und eine Übertragung rein prinzipiell das Selbe sind! Erbrecht Einfach
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#3
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Das Nachlassverzeichnis bekommen die direkten Erben vom Notar, ist das richtig? Und von denen kann man das dann anfordern? Was macht man dann, wenn die Erben das angeforderte Verzeichnis nicht heraus geben wollen?
Schöne Grüße |
#4
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Bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Beantragung der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bei einer Behörde (Nachlassgericht). 2. Eigenhändige Erstellung des Nachlassverzeichnisses unter Zuziehung der Beratung eines Notars oder einer zuständigen Behörde. Vorgehensweise: Nach Antragstellung eines Gläubigers, also eines Erben, wird dem (Haupt-)Erben eine Frist von einem bis drei Monate für die Erstellung des Verzeichnisses gewährt. Danach muss dieses vorliegen und kann eingesehen werden. Erbrecht Einfach
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#5
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Ich merk schon. Da gibt es viel zu bedenken... Ich habe mich ein bisschen über das Verzeichnis informiert, in der Zeit als ich nicht hier war. Aber eines habe ich nicht gefunden.. Ich mein diese Frage ist wahrscheinlich so banal und ich kann mir die Antwort selbst geben, aber ich frage trotzdem zur Sicherheit: Diesen Verzeichnis muss man nicht zwingend erstellen / lassen?
Vielen Dank noch einmal Schöne Grüße |
#6
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Ich bin der Meinung, dass kein Nachlassverzeichnis erstellt werden muss, wenn der Nachlass klar reguliert und alle Werte alle Erben bekannt sind.
Dies wäre z.B. der Fall, wenn es nur ein Kind als Erben gibt. Sollte es zum Streit kommen, dann sieht die Sache natürlich schon wieder anders aus! Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbfolge, nachlass, nachlassverzeichnis, notar, schenkung, uneheliches kind |
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