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Pfichtteil - Vermögen ermitteln

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 31.01.2015, 13:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2015
Beiträge: 1
Standard Pfichtteil - Vermögen ermitteln

Hallo,

mein Vater ist 2011 verstorben. Ein Kontakt mit mir und meinem Bruder (auch Pflichtteilsberechtigt) bestand zu diesem Zeitpunkt nicht.

Die neue Frau meines Vaters hat vor dem Nachlassgericht angegeben, dass Sie nicht wisse wo die beiden Sohne meines Vaters sich aufhalten. Dies war eindeutig gelogen, da Sie 2010 mit meinem Vater zusammen bei mir und meinem Bruder in der Wohnung zu besuch waren.

Nun habe ich zufällig von dem Sterbefall meines Vaters erfahren und möchte meinen Pflichtteilsanspruch durchsetzen. Die Frau meines Vaters hat die Pflichtteilsberechtigung nun anerkannt.

Allerdings vermute ich sehr stark, dass sowohl auf dem Nachlassgericht als auch nun mir gegenüber falsche Angaben über das Vermögen meines Vaters gemacht werden und das z.B. nicht alle Konten, Versicherungsverträge etc. angegeben werden. Dies würde sehr ins Bild passen.

Nun meine Frage. Wie kann ich das tatsächliche Vermögen meines Vaters ermitteln. Wie kann ich herausfinden, welche Konten und Versicherungsverträge mein Vater hatte. Ist z.B. die Schufa zur Auskunft verpflichtet, welche Kontendaten dort gespeichert waren. Das wäre ja eine gute Möglichkeit zumindest alles Girokonten zu erfahren. Oder gibt es die Möglichkeit über das Finanzamt Auskünfte zu erhalten? Also welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Verdacht habe, dass die Frau meines Vaters diesbezüglich lügt?

Danke für die Hilfe im voraus

Greedor



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  #2  
Alt 03.02.2015, 07:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Pfichtteil - Vermögen ermitteln

Hallo.
Das Stichwort lautet hier: Auskunftspflicht der Erben. Hier haben wir einen schönen Artikel zum Thema:
Ermittlung der Höhe des Nachlasses (Nachlassverzeichnis)

Dort finden Sie auch relevante Informationen zur Auskunftspflicht, die sich größtenteils aus dem § 2314 BGB ergeben.

Dort können Sie nachlesen, dass Sie die Ermittlung des Nachlasswertes auch über die Behörde oder einen bestellten Notar veranlassen können.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
auskunftspflicht, nachlassgericht, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, vermögen


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