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Pflichtteil bereits zu Lebzeiten ausschlagen

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 10.08.2017, 08:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.08.2017
Beiträge: 1
Standard Pflichtteil bereits zu Lebzeiten ausschlagen

Guten Morgen,

die Ehefrau meines Vaters möchte meine Schwester und mich dazu bewegen, auf unseren Pflichtteil des Erbes meines Vaters zu verzichten.
Die beiden möchten ein Haus verkaufen und ein anderes kaufen, was aufgrund erbrechtlicher Gegebenheiten nicht "so einfach wäre".
Mein Vater lebt noch.
Ist es möglich, vor einer solchen Entscheidung eine Information darüber zu erhalten, um welchen Wert es überhaupt geht? Das ist ja nicht ganz unerheblich für die Entscheidung.
Die Immobilie, die verkauft werden soll hat einen Wert von 500.000 Euro und ist nicht mehr belastet. Was stünde meiner Schwester und mir als Pflichtteil bei aktuellem Stand der Dinge überhaupt zu? Die Ehefrau meines Vaters ist zu 50% Miteigentümerin der Immobilie.



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  #2  
Alt 27.08.2017, 12:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Pflichtteil bereits zu Lebzeiten ausschlagen

Hallo,

der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Im Falle des Güterstandes des Zugewinnausgleichs erhält die Ehefrau 50%, die Kinder jeweils 25% - somit beträgt der Pflichtteil 12,5% pro Kind.

Je nachdem was an Vermögen und Sachwerten da ist, kann da schon was zusammenkommen.

Alternativ kann man auch über einen Verzicht gegen eine einmalige Abfindungszahlung nachdenken.

Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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immobilie, pflichtteil ausschlagen


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