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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
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Pflichtteil nicht eingefordert! Erbfolge und Aufteilung?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 03.07.2020, 12:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2020
Beiträge: 1
Standard Pflichtteil nicht eingefordert! Erbfolge und Aufteilung?

Hallo Community,

hätte eine Frage bezüglich des Pflichtteilanspruches bzw wenn dieser nicht in Anspruch genommen wird.

Dazu folgende Situation :

1 Haupterbe und 2 enterbte Nachkömmlinge.
Daher würde grds jeder 33 % erben. Nun bekommen die enterbten Abkömmlinge nur 16,5%.
Wenn nun Erbe Nr. 3 mit seinen 16.5 % das Erbe nicht einfordert (annahme er erhielt den Bescheid und die 3 Jahres-Frist ist abgelaufen)
Wird der Pflichtanteil von Erbe Nr.2 ( von 16,5 % auf 25 % ) dann neu berechnet bzw ausgeglichen oder darf der Haupterbe die 16,5 % behalten ?

Danke schonmal vorab und nen schönes Wochenende.



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  #2  
Alt 09.07.2020, 19:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Pflichtteil nicht eingefordert! Erbfolge und Aufteilung?

Zitat:
Zitat von MeineJuraFragen Beitrag anzeigen
1 Haupterbe und 2 enterbte Nachkömmlinge.
Daher würde grds jeder 33 % erben. Nun bekommen die enterbten Abkömmlinge nur 16,5%.
Achtung: Dies gilt nicht bei Zugewinngemeinschaft! Dann erbt der Haupterbe (verbliebene Ehegatte 50% und die Kinder jeweils 25% - Pflichtteil dann 12,5%)

Zitat:
Zitat von MeineJuraFragen Beitrag anzeigen
Wenn nun Erbe Nr. 3 mit seinen 16.5 % das Erbe nicht einfordert (annahme er erhielt den Bescheid und die 3 Jahres-Frist ist abgelaufen)
Wird der Pflichtanteil von Erbe Nr.2 ( von 16,5 % auf 25 % ) dann neu berechnet bzw ausgeglichen oder darf der Haupterbe die 16,5 % behalten ?
Sollte ein Erbe (Kind) ausschlagen, gilt diese Person als "nicht existent" - Somit wird dieser Anteil meines Erachtens nach komplett dem anderen Kind zugesprochen, da der gesetzliche Erbteil des zweiten Kindes nun 50% und der Pflichtteil somit 25% beträgt.

Quelle: § 1953 BGB Wirkung der Ausschlagung - Erbrecht

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbe, kinder, pflichtanteil, pflichtteil, pflichtteilsanspruch

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