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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Pflichtteil – Rechnerei und Gutachterkosten vermeiden
Ich bin geschieden und habe aus der geschiedenen Ehe einen Sohn.
Seit März 2013 lebe ich mit einer neuen Partnerin und mit deren beiden Kindern zusammen. Wir wollen Ende 2013 heiraten. Und ich bin gerade dabei mein Testament zu verfassen. Wenn ich genau aufschreibe, wer was erhalten soll und dann den Satz „Die Wertanteile sollen untereinander nicht verrechnet werden“ dahintersetze, kann ich dann sicher gehen, dass keiner der beiden Erben (Sohn und Ehefrau) anfängt alles gegeneinander aufzurechnen, weil er oder sie befürchtet, dass sein Pflichtteil nicht erfüllt ist? Ich möchte vermeiden, dass meine beiden genannten Erben für meinen Nachlass eine Wertermittlung benötigen und dann Geld für Sachverständige (Wertgutachten fürs Haus, für Möbel oder für Sammlungen) ausgegeben wird. Wie kann ich das wohl vermeiden? Vielen Dank im Voraus für eine oder mehrere Antworten! |
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AW: Pflichtteil – Rechnerei und Gutachterkosten vermeiden
Hallo, bitte lesen Sie einmal hier:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber Denn ganz so einfach ist es nicht, wenn Ihr "Verrechnungsverbot" die Höhe der Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten tangiert. Sollten Sie Ihr Erbe jedoch relativ gleichmäßig auf Ihre Frau und Ihr aufteilen, dann sollte es eigentlich zu keinen großen Komplikationen kommen, da beide einen gesetzlichen Erbanspruch von 50% (bei Zugewinngemeinschaft) haben, somit läge der Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches) nur bei 25%. Ich hoffe das hat weitergeholfen, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
geschiedener ehegatte, gutachter, kinder, kosten, pflichtteil, testament, wertermittlung, zugewinngemeinschaft |
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