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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
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Pflichtteil - wann ist Auszahlung als Bargeld möglich?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 16.04.2016, 23:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2016
Beiträge: 3
Standard Pflichtteil - wann ist Auszahlung als Bargeld möglich?

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Pflichtteil. Dazu folgender fiktiver Fall:
Der Erblasser (verwitwet) hat 4 Kinder. Der Nachlass besteht zu 85% aus Grundstücken/Immobilien und zu 15% aus Bargeld.
Er hat in einem Testament folgende Verteilung seines Erbes verfügt:
Kind 1 erhält 60% des Erbes in Immobilien.
Kind 2 erhält 15% des Erbes in Immobilien.
Kind 3 erhält 15% des Erbes in Bargeld.
Kind 4 erhält 10% des Erbes in Immobilien.
Damit erhält Kind 4 weniger als den Pflichtteil.
Kann Kind 4 die Auszahlung seines kompletten Pflichtteils (12.5%) in Bargeld verlangen, oder erhält er nur den fehlenden Teil in Bargeld?
Wer muss den Pflichtteil zu welchem Anteil bezahlen?
Falls er in Bar ausgezahlt werden muss, wer erhält die Immobilie, die Kind 4 ursprünglich erben sollte?

Danke



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  #2  
Alt 18.04.2016, 10:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Pflichtteil - wann ist Auszahlung als Bargeld möglich?

Hallo,

sollte Kind 4 seinen Pflichtteil einfordern, wird es als "enterbt" betrachtet. In diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft aus Kind 1 bis 3, welche dann auch für die Regulierung des Pflichtteils (in bar) verantwortlich ist: Welcher Erbe zahlt den Pflichtteil - Erbrecht Ratgeber


Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 19.04.2016, 23:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2016
Beiträge: 3
Standard AW: Pflichtteil - wann ist Auszahlung als Bargeld möglich?

Danke für die Antwort.
Ich verstehe das nach Lektüre Links zum Erbrechtratgeber so:
Die Erbengemeinschaft aus 1 bis 3 muss sich einigen, wer wieviel beiträgt, um den Pflichtteil zu befriedigen, und sie muss sich einigen, was mit der Immobilie passiert, die eigentlich der Enterbte bekommen soll, der jetzt aber bar ausbezahlt werden muss. Diese Immobilie fällt der Erbengemeinschaft zu.

Außerdem ist jeder aus der Erbengemeinschaft Gesamtschuldner des Pflichtteilberechtigten.

Sind diese Aussagen richtig??
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  #4  
Alt 20.04.2016, 08:19
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Pflichtteil - wann ist Auszahlung als Bargeld möglich?

Hallo, so würde ich den Sachverhalt auch auslegen.

Liebe Grüße
__________________

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Stichworte
erbengemeinschaft, geld, grundstück, immobile, pflichtteil

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