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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Pflichtteilergänzungsanspruch
Hallo Forum,
meine Frage: Vor 19 Jahren habe ich von meinem Vater ein Grundstück erhalten. Der Verkehrswert im Vertrag vor 19 Jahren wird mit 70.000 Euro festgehalten (Allerdings war das Grundstück schon vor 19 Jahren eher 140.000 Euro wert, ich denke der Verkehrswert wurde niedriger gehalten, um die Kostenrechnung für den Notar kleiner zu halten. Dies ist wohl übliche Praxis). Mein Bruder hat 2010 die elterliche Immobilie (Wert 400.000 Euro) überschrieben bekommen. Eltern hatten Wohnrecht bis zum Tod. Beide Eltern sind in diesem Jahr (2016) verstorben. Kann ich noch Pflichtteilergänzungsansprüche gegen meinen Bruder geltend machen? In meinem Vertrag für das Grundstück stand: "im Anrechnung auf das Erbe". Ich finde unterschiedliche Aussagen, ob auch nach 19 Jahren trotzdem das Grundstück (aufgrund dieses Passus) noch mitgerechnet wird oder ob es unter die Abschmelzung gefallen ist und daher überhaupt nicht mehr zur Rechnung hinzugezogen wird. Dies hat natürlich völlig unterschiedliche Auswirkungen. Kann mir das Forum helfen? Vielen Dank |
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#2
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AW: Pflichtteilergänzungsanspruch
Hallo,
hier müsste der Sachverhalt einmal von einem Fachmann im Bezug auf die Ausgleichungspflicht geprüft werden: § 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht Haben Sie denn bei Versterben Ihrer Eltern garnichts geerbt? Oder betrug das Erbe weniger als den Pflichtteil? Ich rate in jedem Fall zu einer Beratung durch einen Anwalt. Dies kann auch günstig online über unseren Partner erfolgen - stellen Sie kostenlos Ihre Frage und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
anrechnung, ausgleichungspflicht, grundstück, immobilie, pflichtteilergänzungsanspruch, verkehrswert, wohnrecht |
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