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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo zusammen,
hier kurz unser Problem,wir sind eine Erbengemeinschaft mit 8 Geschwistern. Nach dem Tod unserer Mutter vor 2 Jahren wollte einer meiner Brüder das Haus Kaufen ,der Kaufpreis von 180000 wollte er aber für so eine Bruchbude nicht bezahlen.Nach einem Jahr nervenaufreibender Vermittlung betrieb ich danndie Zwangsversteigerung.Er selber ersteigerte das Haus dann für 295000.Beim Verteilungstermin gaben er und 2 meiner Brüder ihre Zustimmung nicht. Nun meine Frage wer zahlt bei einer Klage zur Herausgabe unseres Erbanteils die Kosten eines solchen Verfahrens? Einer dieser Brüder hat noch beim Amtsgericht einen Titel gegen einen meiner Geschwister.Wäre dies mit ein Grund so einen Prozess zu verlieren, oder werden generell die Kosten auf alle 9 Erben umgelegt. Für eine klärende Antwort wäre ich sehr dankbar. Allen hier noch einen schönen Sonntag. Liebe Grüsse vincenz |
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#2
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Hallo Vincenz,
vielen Dank für deine Anfrage. In der Regel ist es tatsächlich so, dass die Erbengemeinschaft für etwaige Kosten gemeinschaftlich aufkommt und diese vor Verteilung des Nachlasses abgezogen werden. Da Ihre Lage aber nun einen exotischen Einzelfall darstellt, möchte ich hier auch keine konkreten Aussagen treffen, da der Fall einfach zu komplex ist. Ich würde Ihnen demnach empfehlen einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren. Dies können Sie auch über unser Forum und den folgenden Link: Erbrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Sie können Ihre Frage kostenlos stellen und erhalten ein unverbindliches Angebot für die Onlineberatung. Da es doch um eine Menge Geld geht, halte ich diesen Weg für den besten und günstigsten für Sie, damit Sie einen rechtsicheren Rat erhalten. Erbrecht Einfach
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