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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Rente für Bestattungskosten
Hallo zusammen,
Eine Rentnerin ist Mitte November verstorben. Es gibt zwei Kinder. Das Erbe besteht aus Schulden. Bestattungskosten sind teilweise über eine Sterbeversicherung abgedeckt. Das einzige Guthaben ist die Rente, die für den Monat November Ende des Monats nachschüssig der Verstorbenen noch ausgezahlt wird und zusteht. Beide Kinder wollen das Erbe ausschlagen, überlegen allerdings jetzt, diese Rente für die Bestattung einzusetzen, da es auch Wunsch der Verstorbenen war, nach Ihrem Tod niemand unnötig zur Last zu fallen. Eines der Kinder hat Kontovollmacht. Frage dazu: Wenn jetzt die Rente von dem Konto geholt und für die Bestattung verwendet wird, ist damit nicht das Erbe angetreten bzw eine Ausschlagung überhaupt noch möglich? Vielen Dank vorab für eine Antwort |
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#2
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AW: Rente für Bestattungskosten
Das ist eine sehr gute Frage:
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Fiskus, der das Erbe dann antreten muss, abgeholte Bargeldbeträge zurückfordert! Ich kann von dieser Vorgehensweise also leider nur abraten oder sich direkt bei einem Nachlassgericht zu informieren, wo auch die Ausschlagung des Erbes bekanntgegeben werden muss. Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
ausschlagen, bestattung, nachlassgericht, rente, schulden |
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