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Romanheldin erbt Haus

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 16.10.2013, 17:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2013
Beiträge: 1
Standard Romanheldin erbt Haus

Hallo,
ich bin Autorin und arbeite gerade an einem Manuskript, in dem eine Frau ein Haus vermacht bekommt. Bedingung ist, dass sie 5 Jahre darin wohnt. Sie weiß nicht, dass der Erblasser der leibliche Vater ist. Das klärt sich erst später.
Nun meine Fragen:
Wann wird die Erbschaftssteuer fällig? Sofort oder in fünf Jahren?
Für das Buch wäre sofort praktischer :-) Sie soll finanzielle Probleme bekommen, musss für die Erbschafststeuer einen Kredit aufnehmen ...
Und was passiert, wenn sich später die Verwandtschaft raustellt. Dann müsste sie doch keine Steuern mehr zahlen, oder? Wert des Hauses 320.000 Euro
Und nun noch komplizierter: Sie wohnt dort drei Jahre, dann will sie nicht mehr und das Haus geht an die Kirche.
Ist die bereits gezahlte Erbschaftssteuer dann futsch???
Für Tipps uns Rat wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße aus dem Ruhrpott
Andrea Russo



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  #2  
Alt 21.10.2013, 20:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Romanheldin erbt Haus

Hallo,

Ihr Fall geht dann doch ein wenig mehr in den steuerrechtlichen Teil der erbschaftlichen Thematik, was das ganze nicht einfacher macht...

Sie sollten erst einmal unseren Text zum Thema Auflagen innerhalb der Erbschaft durchlesen. Dieser ist sicher ganz informativ für Sie: Erbschaft Auflagen und Bedingungen

Die Erbschaftssteuer entsteht im Todesfall des Erblassers. Hierzu lesen Sie bitte:
Zahlung, Schuldner und Fälligkeit der Erbschaftssteuer

Wie das Finanzamt nach Zahlung der Steuer darauf reagieren würde, wenn der Erbende dann doch erfährt, dass es sich um einen Erben ersten Ordnung mit maßgeblichem Freibetrag handelt, kann ich leider nicht erraten. Dort sollten Sie dann vielleicht einmal auf Seiten des Fiskus recherchieren.

Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig Zündstoff liefern und wünsche viel Erfolg.


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Stichworte
auflage, erbschaftssteuer, haus, vermächtnis


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