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Sohn enterbt

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 06.03.2014, 17:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2014
Beiträge: 2
Standard Sohn enterbt

Hallo,

folgende Situation: Mutter verstirbt, Vater ist schon vor Jahren verstorben, der einzige Sohn wird testamentarisch enterbt und meine beiden Kinder ( waren mit der Verstorbenen entfernt verwandt ) als alleinige Erben eingesetzt.

Jetzt fordert der Sohn seinen Pflichtteil von den Kindern. Wie hoch ist dieser prozentual ? Ich weiß nicht von welchem gesetzlichen Erbteil gerechnet wird.
100 % gesetzlich oder 50 % gesetzlich durch Abzug des Erbanteils meiner Kinder?
Es sind auch in 2013 und den vorangeganenen Jahren Zahlungen an den Sohn im 5stelligen Bereich getätigt worden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe



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  #2  
Alt 07.03.2014, 11:27
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Sohn enterbt

Hallo, bitte lesen Sie einmal hier:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

"Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils".

Bei nur einem Nachkommen beträgt der gesetzliche Erbteil somit 100%, da es sich um nur einen Erben erster Ordnung handelt. Der Pflichtteilsanspruch beträgt damit 50%.

Eventuelle Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre wären möglicherweise gegenzurechnen. Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

In diesem Fall sollte man ggf. auch einmal über anwaltliche Beratung nachdenken.


Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
enterben, mutter, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, schenkung, sohn, vater


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