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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Sohn enterbt
Hallo,
folgende Situation: Mutter verstirbt, Vater ist schon vor Jahren verstorben, der einzige Sohn wird testamentarisch enterbt und meine beiden Kinder ( waren mit der Verstorbenen entfernt verwandt ) als alleinige Erben eingesetzt. Jetzt fordert der Sohn seinen Pflichtteil von den Kindern. Wie hoch ist dieser prozentual ? Ich weiß nicht von welchem gesetzlichen Erbteil gerechnet wird. 100 % gesetzlich oder 50 % gesetzlich durch Abzug des Erbanteils meiner Kinder? Es sind auch in 2013 und den vorangeganenen Jahren Zahlungen an den Sohn im 5stelligen Bereich getätigt worden. Vielen Dank für Ihre Hilfe |
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#2
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AW: Sohn enterbt
Hallo, bitte lesen Sie einmal hier:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber "Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils". Bei nur einem Nachkommen beträgt der gesetzliche Erbteil somit 100%, da es sich um nur einen Erben erster Ordnung handelt. Der Pflichtteilsanspruch beträgt damit 50%. Eventuelle Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre wären möglicherweise gegenzurechnen. Lesen Sie dazu bitte hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber In diesem Fall sollte man ggf. auch einmal über anwaltliche Beratung nachdenken. Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
enterben, mutter, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, schenkung, sohn, vater |
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