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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Streitfall in Erbengemeinschaft
Hallo,
meine Großeltern sind jetzt min. schon 5 Jahre tot. Mein Großvater sicher schon 10 Jahre. Mein Onkel hat die Verwaltung des Erbes übernommen. Das Erbe wurde mittlerweile an einige Familienangehörige ausgezahlt, nicht an alle. An mein Bruder und mich ist noch eine Zahlung ausstehend. Da mein Onkel über die Jahre viele kosten zu begleichen hatte die mit der Eigentumswohnung meiner Großeltern zu tun haben, hat er gegen die schon ziemlich zu Anfang Begünstigten Familienmitglieder eine Forderung ausgesprochen da der Erb Nachlass laut seiner Aussage aufgebracht ist. Nun sollen besagte Familienmitglieder etwas von dem erhaltenen Erbe zurückzahlen , was sie ohne stichhaltige Dokumentation über das Erbe nicht bereit sind zu tun. Mein Onkel kann derzeit aber keine Dokumentation liefern. Mein Bruder und ich können nun unseren rechtmäßigen Anteil des Erbes nicht ausgezahlt bekommen, da der "Topf" jetzt schon leer ist. Das ist zumindest die Argumentation meines Onkels. Meine Frage ist: 1. Können mein Bruder und ich unser Erbe noch einklagen, oder ist es jetzt schon verjährt? Wenn es zutrifft das das Erbe weg ist, hat man eine rechtliche Chance den Nachlassverwalter für seine Fehler beim aufteilen des Erbes in einem angemessenen Zeitraum im nachherein (5-10 Jahre) haftbar zu machen? LG aus Bremen |
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#2
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AW: Streitfall in Erbengemeinschaft
Hallo,
meiner Kenntnis nach sind mehrere Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft an dem Nachlass des Erblassers beteiligt. Um die Erbengemeinschaft aufzulösen, ist also die Regulierung der Anteile erforderlich - andernfalls bleibt die Erbengemeinschaft bestehen. Eine Verjährung von Ansprüchen sehe ich hier nicht, aber wenn das Vermögen aufgebraucht ist, kann es durchaus sein, dass Erben nach so einer langen Zeit Abstriche machen müssen! Konkretes kann Ihnen aber nur ein Anwalt sagen, dafür ist der Fall leider zu speziell - gerade in Sachen Haftung! Ich rate Ihnen daher sich den Sachverhalt kurz und prägnant, aber detailliert zu notieren und einen Anwalt von unserem Partner für eine telefonische Rechtsberatung zu befragen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Je nach Höhe des Erbanspruches, kann das eine lohnende Investition sein! Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
auszahlung, erbengemeinschaft, haftung, verjährung |
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