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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo,
eine ältere Dame (keine Angehörigen) möchte ihr Vermögen verschiedenen sozialen Vereinen zukommen lassen. Außerdem 2 einzelne Personen mit bedenken. Eine Person davon soll die Bestattung und Wohnungsauflösung in ihre Hände nehmen. Muss das im Testament als Vermächtnis oder als Erbe formuliert werden? Wie sollte sinnvollerweise die Formulierung des Testamentes in etwa aussehen? Danke Hella |
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#2
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Hallo Hella,
zuerst sollte einmal der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis beleuchtet werden. Dazu haben wir hier einen interessanten : Vermächtnis und Erbschaft Unterschiede - Erbrecht Ratgeber Kurz und knapp: Das Vermächtnis bestimmt nur ein bestimmtes Objekt oder einen bestimmten Geldbetrag. Das Erbe hingegen stellt eine Rechtsnachfolge dar, bei welcher insbesondere auch mögliche Schulden etc. eine wichtige Rolle spielen. Je nach Vermögenslage der Person (sind Schulden vorhanden? - ist das Vermögen der Person transparent aufzugliedern?) sollten Vermächtnis und Erbe kombiniert werden. Hier können z.B. bestimmte Geldbeträge, z.B. 5.000 Euro den einzelnen Vereinen vermacht werden. Ebenso kann eine unbeteiligte Person mit einem Vermächtnis bedacht werden. Ich würde hier dann denjenigen, der die Abläufe nach dem Tod des Erblassers regelt als Erben einsetzen. Hierbei ist es aber wichtig, dass das Vermögen (abzgl. möglicher Schulden) ausreicht, damit er die Bestattung und Wohnungsauflösung regulieren kann. Eine weitere Möglichkeit wäre auch das Vermögen zu Lebzeiten zu spenden oder zu verschenken. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
bestattung, erbe, testament, vermächtnis, wohnungsauflösung |
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