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Testament anfechten bei zweifelhafter Testierfähigkeit

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 13.08.2012, 10:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2012
Beiträge: 1
Standard Testament anfechten bei zweifelhafter Testierfähigkeit

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu einem laufenden Verfahren in einer Testamentsanfechtung im Umfeld meiner Familie.

Zum Fall:
Mein Onkel 2. Grades (unverheiratet, keine Kinder, keine Geschwister, keine lebenden Eltern) ist vergangenes Jahr im März im Alter von 85 Jahren nach schwerer Demenz in einem Pflegeheim in Berlin verstorben.
Er pflegte zeitlebends ein enges Verhältnis zu seiner Familie in Stuttgart (Familie meines Vaters), weitere verwandschaftliche Kontakte hat er nur zur Cousine meines Vaters (92 Jahre) in Leer.
Er hat zeitlebends ein Mietshaus in Berlin (wo er auch selbst wohnte) verwaltet, das er sich mit meinem Vater und seiner Cousine teilte. Die Sorge der Familie, dass er m Alter mangels Verwandschaft vor Ort nicht pflegerisch versorgt wäre, wies er meist von sich.
Ab 2008 zeigte er in den fast täglichen Telefonaten mit meinem Vater (und auch in Telefonaten mit mir) starke Anzeichen einer stark fortschreitenden Demenz. Eine Mieterin im Haus kümmerte sich zeitweilig um ihn und erhielt dafür ein monatliches Salär. Sein Zustand verschlechterte sich zusehends, so dass er kurz vor Weihnachten 2008 infolge eines Sturzes mit Oberschenkelhalsbruch ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Er war weder vernünftig ansprechbar, noch in der Lage seine Situation zu überschauen. Bei einem eilig getätigten Berlin Besuch verfügte ich daher seine Einweisung in ein engagiertes Pflegeheim in seiner Wohngegend, da er unmöglich in seine nicht-barrierefreie Wohnung im 4.Stock, insbesondere ohne medizinische und sonstige Betreuung, zurückkehren konnte. Die besagte Mieterin versuchte dies mit allen Mitteln zu verhindern.

Nach seinem Tod, gut 2 Jahre später, verfügte sie plötzlich über ein Testament, das sie als Alleinerbin auszeichnete und am 30.12.2008, direkt nach seiner schweren Operation, im Krankenhaus selbst angefertigt worden sein sollte. 6 Tage später wurde ihm damals per ärztlichem Attest die Geschäftsunfähigkeit attestiert.

Das Testament wurde von meinem Vater in anwaltlicher Vertretung angefochten. Das Nachlassgericht beauftragte ein gerichtliches Gutachten zur Feststellung seiner Testierfähigkeit zum besagten Zeitpunkt. Dieses Gutachten liegt nunmehr seit Mai 2012 vor und besagt in jeder Zeile, dass der Verstorbene unmöglich zum besagten Zeitpunkt testierfähig war.

Nun "duldet" das Gericht offenbar dennoch ein sog. "Gegengutachten" der Anwälte der Mieterin zur Vorlage bis Ende August 2012. Meine Frage ist:

Muss man das hinnehmen? Wozu beauftragt das Gericht zuerst ein Gutachten, das zeifelsfrei attestiert, dass Testierunfähigkeit vorliegt, wenn dies nun für die (dringend notwendige) Entscheidung offenbar nicht ausreicht? Eigentlich hätte aufgrund des Gutachtens sofort eine Ungültigkeit des Testaments entschieden werden müssen, oder liege ich da falsch?

Leider ist unser Anwalt eher ein Verwalter, denn ein aktiver Interessenvertreter. Nicht nur die Höhe der Erbschaft (2.500.000 Euro in bar + ein halbes Berliner Mietshaus, Wert ca. 300.000 Euro), sondern auch das insgesamt kriminelle Vorgehen der Mieterin macht ein "Laufenlassen" eher unmöglich.

Was ist zu tun?

Vielen Dank für fachdienliche Tipps und Hinweise.

Freundliche Grüße
niklas



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  #2  
Alt 19.08.2012, 17:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Testament anfechten bei zweifelhafter Testierfähigkeit

Hallo Niklas,

bei einem solchen Streitwert ist es natürlich schwer innerhalb eines Forums Antworten zu geben, die weiterhelfen könnten.

Sie sollten in jedem Falle einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Nähe aufsuchen und ggf. bei Ihrem "Verwalter" das Mandat niederlegen. Da Sie bereits rechtlichen Beistand in Anspruch genommen haben und dieser Fall (möglicherweise) ein sehr hohes Maß an krimineller Energie birgt, ist dies der einzige Tipp, den ich Ihnen geben kann.


Viel Erfolg wünsche ich dennoch.


Erbrecht Einfach
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Stichworte
demenz, testament anfechten, testierfähigkeit


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