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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Trotz erfolgtem Erbverzicht nun doch erben?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 22.07.2013, 12:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.07.2013
Beiträge: 1
Standard Trotz erfolgtem Erbverzicht nun doch erben?

Hallo miteinander,
Ich möchte folgende Frage stellen:
unsere "Gegenpartei" hat vor exakt sieben Jahren einen Erb-und Zuwendungsverzichts-Vertrag mit meiner Schwiegermutter abgeschlossen, der mit Hilfe eines Notars u. eines Rechtsanwalts ausgehandelt-, und abschließend natürlich auch notariell beglaubigt wurde. Die damals vereinbarte "Abfindung" lag über dem Pflichtteil.
Nun ist meine Schwiegermutter verstorben. Da die Gegenpartei ursprünglich in einem Erbvertrag (abgeschlossen zwischen meiner Schwiegermutter und deren damals verstorbenem Mann) erwähnt wurde, wurde diese nach dem Tod meiner Schwiegermutter vom Nachlassgericht über diesen Umstand informiert (ist lt. Aussage des Notars so vorgeschrieben). Die Gegenpartei wittert nun Morgenluft und hat nun einen RA damit beauftragt, die Erbsituation neu abzuklären.
Frage: hat die Gegenpartei nun doch noch eine Erbmöglichkeit, oder ist durch den Erbverzicht alles klar geregelt?
Passus im Erbverzichts-Vertrag: "hiermit verzichte ich, XXXX, auf ein etwa mir durch oben bezeichneten Erbvertrag zustehendes testamentarisches Erbrecht aber auch auf alle etwaigen sonstigen mir zustehenden erbrechtlichen Ansprüche und Rechte"
Meiner Meinung nach ist damit doch alles besprochen und geregelt. Oder etwa nicht?
Danke für eure Meinungen



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  #2  
Alt 28.07.2013, 02:40
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Trotz erfolgtem Erbverzicht nun doch erben?

Hallo, ich sehe das genauso wie Sie.

Lesen Sie doch bitte einmal diesen Passus: Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Auch wenn es dabei eher um das Ausschlagen des Erbes geht (nicht vertraglich vor dem Todesfall), so denke ich doch, dass der Fall ähnlich gelagert ist.

In diesem Fall sollten Sie abwarten und prüfen, was der Anwalt der Gegenseite recherchiert. Kommt doch noch ein Begehren auf einen zusätzlichen Anspruch dabei heraus, wären Sie gut beraten selbst einen Anwalt zu konsultieren. Dies ginge auch online:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt


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Stichworte
abfindung, erbverzicht, nachlassgericht, pflichtteil, vertrag

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