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Verjährung des Pflichtteils auch bei Kindern die im Ausland leben?

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 06.03.2015, 12:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2015
Beiträge: 2
Standard Verjährung des Pflichtteils auch bei Kindern die im Ausland leben?

Hallo,
wie ich hier lesen konnte, verjährt der Pflichtteilanspruch nach 3 Jahren.
Nun stellt sich mir die Frage, warum sich das Nachlaßgericht in unserem Fall quer stellt das Grundbuch bezüglich der Eigentümer eines Einfamilienhauses umzuschreiben.

Zur Situation:
Meine Oma hat vor über 2 Jahren ein Haus von ihrem verstorbenen Bruder geerbt. Sie wurde durch ein Testament als Alleinerbin benannt.
Das problem ist nun, daß das Haus zur Hälfte auf ihren Bruder und zur anderen Hälfte auf dessen Frau, die bereits vor über 10 Jahren verstorben ist, im Grundbuch eingetragen ist. Das Grundbuch wurde somit nur in dem Punkt geändert, daß meine Oma jetzt zur Hälfte als Eigentümerin drinsteht, nämlich die Hälfte von ihrem Bruder. Die andere Hälfte steht noch auf seine verstorbene Frau. Als diese gestorben war, hatte sie kein Testament. Sie war eine gebürtige Serbin und hatte dort mit ihrem ersten Mann 2 Kinder. Diese hatten aber jahrelang keinen Kontakt zur Mutter und sind auch nicht zur Beerdigung erschienen. Der Bruder meiner Oma, also ihr zweiter Ehemann, hatte damals versucht, ihre Haushälfte auf sich umschreiben zu lassen, ging aber nicht, wegen ihrer 2 Kinder aus erster Ehe, die ja einen Anspruch auf ihren Pflichtteil hatten. Allerdings wurden die kinder nie gefunden. Keine Adresse konnte ausfindig gemacht werden. Letzte Lebenszeichen hatte man von einem aus Frankreich und dem anderen aus Afrika, viele Jahre bevor die Mutter verstorben war.
Nachdem die Mutter ja aber nun so lange tot ist, ist ja deren Anspruch auf ihren Erbteil normal ebenso verjährt. Somit ging ja dann deren Hälfte automatisch auf ihren Ehemann, also meiner Oma ihren Bruder, über. Das heißt, das Nachlaßgericht müßte ja nun anstandslos das haus komplett auf meine Oma umschreiben, oder habe ich etwas übersehen?

Ich wäre glücklich, wenn mir jemand dabei behilflich sein könnte. Wir versuchen schon seit 2 Jahren diese Sache zu klären, mit Anwalt, über die Botschaften usw. aber wir sind noch keinen Schritt weitergekommen. Wir wollen unbedingt das haus endlich verkaufen, weil es nur Geld kostet aber es werden uns immer wieder Steine in den Weg gelegt.

Vielen Dank schon mal für eure Mithilfe.



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  #2  
Alt 06.03.2015, 13:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Verjährung des Pflichtteils auch bei Kindern die im Ausland leben?

Hallo,

ein kostenloses Forum kann in Ihrem Fall leider nicht viel tun, wenn selbst ein Anwalt gescheitert ist. Tut mir leid.

Aber einen Hinweis kann ich Ihnen noch geben, bzgl. der Verjährung des Pflichtteils:
Der Anspruch verjährt nicht automatisch nach 3 Jahren. Die Frage, die hier für Sie wichtig ist, ist wann die Verjährungsfrist beginnt zu laufen:
Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Diese beginnt nämlich erst mit Kenntnis vom Erbfall und ggf. dem zusätzlichen Wissen enterbt worden zu sein. Möglicherweise ist das der Stein, der Ihnen im Weg steht.

vielleicht sollten sie noch einmal Ihren oder ggf. auch ein zweiten Anwalt konsultieren. Vielleicht kann das weiterhelfen.

Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 06.03.2015, 13:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Verjährung des Pflichtteils auch bei Kindern die im Ausland leben?

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist dann wohl der Knackpunkt, daß es erst ab der Kenntnis des Erbfalles zählt.
Dann werde ich wohl weiter kämpfen müssen. Ist eigentlich das Nachlaßgericht verpflichtet die Erben ausfindig zu machen?
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  #4  
Alt 09.03.2015, 18:47
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Verjährung des Pflichtteils auch bei Kindern die im Ausland leben?

Hallo,

das Nachlassgericht (oder wenn vorhanden: der Nachlassverwalter) hat in diesem Falle eine Ermittlungspflicht. Es können aber auch externe Dritte beauftragt werden. Lesen Sie dazu bitte einmal hier:
Die Erbensuche


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
alleinerbe, haus, pflichtteil, testament, verjährung

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