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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo,
Trotz intensiver Internetrecherchen konnte ich keine Antwort zu folgendem Erbfall finden. Neben einer Erbengemeinschaft besteht ein Vermächtnis über ein Haus mit Grundstück. Im Testament wurde dazu verfügt: "Zum Vollzug dieses Vermächtnisses wird der Vermächtnisnehmer unter Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB zum Testamentsvollstrecker berufen". 1. Frage: Wer hat die Kosten für Übertragung in Grundbuch und Notar zu tragen? 2. Frage: Wer ist in diesem Fall für die Räumung der Imobilie zuständig? 3. Frage: Wenn die Erbengemeinschaft die Räumung durchführen muß, können die hierfür anfallenden Kosten in der Erbschaftsteuererklärung das Erbe mindernd geltend gemacht werden? und wenn ja in welcher Zeile? Diese Kosten belaufen sich bei Beauftragung eines kommerziellen Unternehmens nach mündlicher Schätzung auf ca. 3000 Euro. Zusatzfrage: Können diese Kosten auch in Eigenleistung geltend gemacht werden? |
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#2
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Hallo,
hier finden Sie nochmal einen allgemeinen Artikel zur Erfüllung des Vermächtnisses: Vermächtnis erfüllen und einfordern - Erbrecht Ratgeber Aus anderer Quelle geht hervor, dass die mit dem Vermächtnis beschwerten Erben auch die Kosten zu tragen haben. Sollte die Immobilie bewohnt sein, ist dies meiner Ansicht nach die Angelegenheit des Vermächtnisnehmers, der nach Übertragung die rechte und Pflichten besitzt, z.B. Eigenbedarf anzumelden oder vermieterseitig den Mietvertrag zu erfüllen. Erbrecht Einfach
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#3
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vielen Dank für Ihre Antwort. Danach haben die Erben die Kosten zu tragen obwohl der Vermächtnisnehmer nicht auf die Mitwirkung der Erben angewiesen ist da er selbst für das Vermächtnis unter Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB zum Testamentsvollstrecker berufen ist und somit Übertragung in Grundbuch und Notar selbst veranlassen kann? Zu Frage 2, wer die Räumung von Haus und Grundstück durchzuführen und somit zu bezahlen hat ist mir noch nicht klar. Dazu möchte ich ergänzen, daß die Immobilie nur vom Erblasser bewohnt war und nun frei ist, aber noch mit dem ganzen alten Hausrat gefüllt ist. Hat der Vermächtnisnehmer der Immobilie nun Anspruch auf ein geräumtes Haus? Den Hausrat, ob verwertbar oder nicht, haben doch die Erben geerbt, oder nicht? Können bzw. dürfen die Erben nun vom Hausrat entnehmen was sie wollen und den Rest belassen oder haben sie in jedem Falle ein geräumtes Haus und Grundstück zu übergeben? Im letzten Fall stellt sich dann Frage 3 Können die Räumungskosten (evtl. in Eigenleistung erbracht) in der Erbschaftsteuererklärung das Erbe mindernd geltend gemacht werden und wo im Vordruck "Erbschaftsteuerklärung" wären diese einzutragen? Dies dürfte doch nicht selten vorkommen, trotzdem kann ich keine Antwort finden. Hoffentlich habe ich nocheinmal Glück und ein Kenner der Materie kann mir antworten. Mit freundlichen Grüßen Otti |
#4
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Hallo,
ich muss ehrlich gestehen, dass mein Ratschlagspotential an dieser Stelle erschöpft ist, da mir auch kein ähnlich gelagerter Fall bekannt ist. Daher kann ich nur raten einen Anwalt zu konsultieren. Das können Sie auch online über unser Portal: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Insbesondere die Frage nach dem Hausrat ist sicherlich interessant und auch ich würde gerne wissen, wie dasw alles sauber abzulaufen hat. Vielleicht teilen Sie ja Ihre Ergebnisse hier mit der Community. Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbengemeinschaft, haus, immobilie, vermächtnis |
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