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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Vermächtnis höher als Pflichtteil

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 27.04.2015, 21:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2015
Beiträge: 2
Unglücklich Vermächtnis höher als Pflichtteil

Hallo,
wir haben einen komplizierten Erbfall in der Familie, es geht um etwa 25 ha Land, Bauplätze und ein Haus.

Die verstorbene hat in ihrem Testament keine Erben benannt sondern lediglich den hinterbliebenden 3 Söhne und 3 Enkelkinder ihren Besitz zu verschiedenen Teilen vermacht. Zwei Enkelkinder bekommen dabei das Haus und die Bauplätze, also vom Wert her mehr als einer ihrer Söhne.

Den Erbschein hat der Notar nun so beantragt, dass die Söhne nun zu je einem Drittel das Erbe antreten.
Problem ist nun, dass der weniger bedachte Sohn nun mindestens seinen Pflichtteil bekommen möchte.

Werden die Vermächtnisse nun trotzdem umgesetzt oder sind die nicht mehr rechtens weil der eine Sohn zu wenig bekommt ?

Die gesamte Erbschaftssumme beträgt geschätzt 500 T€ und der eine Sohn erbt etwa nur 90 T€ ..
Danke für die Antworten im Vorfeld



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  #2  
Alt 30.04.2015, 11:34
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermächtnis höher als Pflichtteil

Hallo,

wenn ich das richtig verstehe, ist der Erbschein so beantragt, dass sich alle drei Söhne die restliche Erbmasse nach Vermächtnis an die Enkel dritteln?!

Aber starten wir einmal an der Basis, also mit der Pflichtteilsberechnung:
Es gibt nach Ihren Ausführungen drei Pflichtteilsberechtigte Söhne. Ein Ehegatte scheint demnach nicht mehr zu existieren.

Gemäß gesetzlicher Erbfolge hätten alle drei Söhne Anspruch auf 33,3% des Erbes. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches, also 16,67%

In Zahlen:
Sollte die Erbmasse 500.000 EUR betragen, beläuft sich der Pflichtteilsanspruch auf eine Summe von 83.350 EUR. Somit wäre der eine Sohn vor dem Gesetz mit ca. 90T EUR nicht benachteiligt!

Ich kann bei solchen Summen nur zur Beratung durch den vollziehenden Notar oder ggf. auch durch einen neutralen Anwalt raten.

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  #3  
Alt 03.05.2015, 23:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2015
Beiträge: 2
Standard AW: Vermächtnis höher als Pflichtteil

Vielen Dank für die Antwort, ja genau der Erbschein sieht vor das jeder zu einem drittel das Erbe antritt.
In dem Vermächtnis hat sie geschrieben, das ihre Enkeltochter das Haus mit einem Wert von 120 T€ haben soll, hat diese jetzt Anspruch darauf ? Oder gibt es einen Höchstsatz bei Vermächtnissen ?

Termin beim Notar steht in einer Woche an, man kann nur nicht abwarten und informiert sich schonmal etwas
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  #4  
Alt 04.05.2015, 16:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermächtnis höher als Pflichtteil

Hallo,

diese Frage wird in diesem Artikel sehr gut beantwortet:
Vermächtnisnehmer - Die rechtliche Stellung - Erbrecht Ratgeber

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Stichworte
pflichtteil, vermächtnis


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