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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

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Verwirrung um Pflichtteilsanspruch

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 12.07.2015, 20:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2015
Beiträge: 1
Standard Verwirrung um Pflichtteilsanspruch

Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand etwas genauer erörtern kann, welche Erbansprüche sich möglicherweise ergeben. Vielen Dank schon mal für die Zeit, sich mit dem Sachverhalt kurz zu befassen.

Grundsachverhalt:
Wir waren eine Patchwork-Familie, bestehend aus meiner Stiefmutter mit zwei leiblichen Kindern aus erster Ehe und meinem Vater mit zwei Kindern aus erster Ehe. Stiefmutter und Vater bauten ein gemeinsames Haus, dass größtenteils aus Mitteln der Stiefmutter finanziert wurde, hierzu später mehr. Um das Haus weiterhin in der Familie der Stiefmutter zu halten, wurde ein Erbvertrag aufgesetzt, der den überlebenden Ehepartner zum Vorerbe einsetzt, als Nacherben wurden die Kinder der Stiefmutter eingesetzt. Mir und meinem Bruder wurde ein Erbverzicht gegen Zahlung einer Geldsumme angeboten. Mein Bruder unterzeichnete diesen und nahm das Geld an, ich war mit den im Vorfeld nicht besprochenen Bedingungen nicht einverstanden und lehnte den Erbverzicht ab. Im Erbvertrag der Stiefmutter/des Vaters steht allerdings drin, dass beide Kinder des Mannes den Erbverzicht unterzeichnet hätten.

Vor 10 Jahren verstarb zunächst die Stiefmutter und der Vater war nunmehr Vorerbe mit Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsgewalt. Keiner der Kinder/Stiefkinder stellten bislang Erbansprüche an den Vater. In diesem Frühjahr verstarb nunmehr der Vater und jetzt komm ich nicht richtig klar mit der Erbsituation.

Mir tun sich folgende Fragen auf:

1. Wird das Nachlassgericht selbständig überprüfen, ob die im Erbvertrag angegebene Unterzeichnung der Erbteilsverzichte der leiblichen Kinder des Vaters tatsächlich stattgefunden hat, oder wartet es darauf, dass ich mich dort melde und diesen Umstand anzeige? Nach nunmehr dreieinhalb Monaten habe ich noch nichts vom Nachlaßgericht gehört.

2. Habe ich als leibliches Kind überhaupt Ansprüche auf das Erbe? Der Pflichtteil scheint mir vermutlich zuzustehen. Wie würde sich dieser berechnen? Die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs wäre in diesem Fall prozentual wie hoch? Würden die Stiefkinder meines Vaters hier berücksichtigt? Ich gehe davon aus, dass mein Bruder wegen des Erbverzichts nicht gezählt würde. Wieviel Prozent des gesamten Erbes würden an mich fallen, wo ich doch nicht mal im Erbvertrag berücksichtigt wurde?

3. Wäre das Haus und die persönliche Habe meines Vaters zu trennen sein? Das Haus wurde zwar zu einem guten Teil durch die Stiefmutter finanziell angeschoben, doch nach deren Tod bestritt mein Vater die Keditraten bis zum Abbezahlen im letzten Jahr. Sollte das Erbe nur als ganzes zu betrachten sein und durch mich keinerlei vom Erbvertrag losgelöste Ansprüche gegenüber dem Bargeld/Auto etc. des Vaters entstehen?

4. Gegenüber wem habe ich etwaige Ansprüche geltend zu machen? Gibt es Fristen hierzu?

5. Eines der im Erbvertrag berücksichtigten Kinder ist hoch verschuldet, was gibt es diesbezüglich zu beachten? Ich vermute die Gläubiger / der Insolvenzverwalter werden nicht lange fackeln und schnell Geld sehen wollen.

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand eine erste Einschätzung geben könnte. Ich vermute mal, ich komme letztlich um anwaltlichen Beistang kaum herum.

Vielen Dank für die Bemühungen.....



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  #2  
Alt 18.07.2015, 21:10
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Verwirrung um Pflichtteilsanspruch

Hallo,

vielen Dank für Ihre Mühe diesen sehr ausführlichen Beitrag hier im Forum zur Diskussion zu stellen. Auf Grund der Komplexität kann ich jedoch nur dazu raten sich anwaltlichen Beistand einzuholen. Hierzu würde ich Ihnen gerne unsere Onlineberatung empfehlen, welcher Sie Ihren Sachverhalt wie hier beschrieben kostenlos übermitteln können.

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Ich wünsche viel Erfolg. Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbvertrag, erbverzicht, nachlassgericht, pflichtteil, pflichtteilsanspruch

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