Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe
(Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Vorerbe widerruft Nacherbschaftserklärung - gemeinsch. Testament nach 1. Erbfall

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 31.05.2015, 15:34
Tom Tom ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2015
Beiträge: 1
Standard Vorerbe widerruft Nacherbschaftserklärung - gemeinsch. Testament nach 1. Erbfall

Hallo!

Könnte mir bitte jemand näher erläutern, was genau der fettmarkierte Teil dieses amtlichen Leitsatzes (BGHZ 2, 35) bedeutet?

Hintergrund: Vater - (befreiter) Vorerbe - erklärt 12 Jahre nach dem Ersterbfall (Mutter) aufgrund der pauschal ausgesprochenen Änderungs- und Ergänzungsbefugnis im gemeinschaftlichen Testament der Eltern gegenüber dem Nacherben (einziger Sohn), dass dieser durch ein neu notariell erstelltes Einzeltestament (incl. Widerspruch früherer Verfügungen) ab sofort kein Nacherbe mehr wäre, aber auf Wunsch nun gern seinen Pflichtteil (1/4) aus dem Nachlass der Mutter erhalten könnte.

Kann der Vater tatsächlich den Sohn auf Pflichtteil (1/4) begrenzen? Oder kämen im Zweifel nun gesetzlicher Erbeil (1/2) oder gar eine noch höhere Quote aufgrund Widerruf (3/4) bzw. Erbausschlagung (4/4) durch den Vorerben in Betracht?

Dem überlebenden Ehegatten kann in einem, gemeinschaftlichen Testament das Recht eingeräumt werden, die für den Fall seines Todes in dem Testament getroffenen Verfügungen zu widerrufen und über den Nachlass anderweitig zu verfügen.

Ist der überlebende Ehegatte auf Grund des gemeinschaftlichen Testaments als Vorerbe für den Nachlass des Zuerstverstorbenen berufen, so ist die Bestimmung dahin zu verstehen, dass der Nacherbfall an die Bedingung geknüpft ist, dass der überlebende Ehegatte über den Nachlass nicht anders verfügt (vgl. RG JW 36, 3264).

Ist der überlebende Ehegatte auf Grund des gemeinschaftlichen Testaments zum Alleinerben, für den Nachlass des Zuerstverstorbenen berufen, so ist die abändernde Verfügung des überlebenden Ehegatten nur eine Verfügung über seinen Nachlass. Die dem überlebenden Ehegatten eingeräumte Befugnis verstösst daher nicht gegen §2065 BGB.


Vielen Dank im voraus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 02.06.2015, 15:10
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vorerbe widerruft Nacherbschaftserklärung - gemeinsch. Testament nach 1. Erbfall

Hallo,

ich verstehe den Leitsatz wie folgt:
Ist der überlebende Ehegatte Vorerbe, sind die gemeinschaftlich getroffenen Bestimmungen bzgl. der Nacherben einzuhalten. Der Vorerbe (Ehegatte) soll also nicht anders über den Nachlass verfügen wie im gemeinschaftlichen Testament beschlossen.

Sollte im Testament jedoch ein nachträgliches Widerrufs- bzw. Änderungsrecht vereinbart sein, kann ich mir vorstellen, dass dieser Leitsatz gegenstandslos ist.

Je nachdem, aus welchem Zusammenhang Sie diesen herausgesucht haben, müssen Sie nun werten, was in Betracht kommt.



Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaft und Erbe

Stichworte
berliner testament, gemeinschaftliches testament, nacherbe, pflichtteil, testament, vorerbe

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Testament Aufteilung der Erbteile nach Ausschlagung milderwinter Erbschaft und Erbe 2 15.04.2015 12:57
Zweites Testament nach Berliner Testament/Vorausvermächtnis rotwolf Erbrecht allgemein 6 06.10.2014 09:31
Pflegeberücksichtigung im Erbfall shanja Erbrecht allgemein 3 27.10.2013 10:43
Erbfall bei verschwundener Person Baileys Erbschaft und Erbe 1 21.10.2013 20:30
Vergütung des Testamentsvollstreckers bei Vorerbe ggbrinkhaus Erbschaft und Erbe 1 05.06.2013 23:11


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Erbschaft und Erbe
Vorerbe widerruft Nacherbschaftserklärung - gemeinsch. Testament nach 1. Erbfall