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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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#1
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Hallo,
ich wurde in einem Testament für ein Vermächtnis begünstigt. Es handelt sich um eine Inmobilie im Wert von ca. 70tst€. Wurde leider noch nicht abgeschätzt. Der Generalerbe ermittelte den Erbteil auf 72tsd€. Macht einen Nachlass von 142tsd€ aus. Wie hoch ist die Zahlung von mir an zwei Pflichteilsberechtigte? Vielen dank im voraus und liebe Grüße |
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#2
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Hallo,
die Höhe des Pflichtteilsanspruches hängt vollständig vom Verwandtschaftsgrad der zwei Enterbten ab und ist ohne diese Angabe nicht zu beantworten. Als Grundsatz gilt: Der Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anspruches: Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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es handelt sich um 2 Kinder des Erblassers. MfG |
#4
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Diese Informationen reichen immernoch nicht aus um den Pflichtteil zu ermitteln, da zuerst der gesetzliche Erbteil ermittelt werden muss ... existieren denn noch weitere Verwandte erster Ordnung?
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#5
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![]() Zitat:
es existieren keine weiteren Verwandten mehr erster Ordnung. Gruß |
#6
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Die Kinder des Erblassers haben bei gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf jeweils 50% des Erbes. Somit beträgt der Pflichtteilsanspruch jedes Kindes 25% (die Hälfte vom gesetzlichen Anspruch).
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
immobile, pflichtteil, pflichtteilsanspruch, pflichtteilsberechtigt |
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