|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Wie hoch ist mein Anteil?
Meine Mutter war Eigentümerin eines Einfamilienhauses. Nach ihrem Tod 2001 erbten mein Vater und ich das Haus, Grundbucheintrag je zur Hälfte.
Seitdem bewohnt mein Vater das ganze Haus allein, d.h. er trug sämtliche Kosten (Hypothek und sonstige Kosten) und Einnahmen aus der Vermietung der Einliegerwohnung allein. Ich hatte auf meinen Anteil verzichtet, solange er darin wohnen will. Hierzu gibt es keine schriftliche Vereinbarung. Jetzt will mein Vater das Haus verkaufen und ist der Meinung, dass mir nur der 1/2 Wert zum Zeitpunkt des Todes meiner Mutter zusteht. -Hat er damit Recht? (wie ist die rechtliche Lage in unserem Fall) -Hat er durch die weitere Abzahlung der Hypothek seinen Anteil beim Verkauf vergrößert? -Oder habe ich meinen Anteil verändert, indem ich von ihm keine Miete verlangt habe? vielen dank für eine Auskunft, mfG Ute Krupski |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Wie hoch ist mein Anteil?
Hallo Frau Krupski,
die rechtliche Lage kann natürlich nur ein Rechtsanwalt für Erbrecht abschließend beurteilen. Wenn ich meiner persönlichen Einschätzung glauben sollte, würde ich Ihrem Vater zustimmen. Da er das Haus nach dem Tod Ihrer Mutter allein gepflegt, Instand gehalten, möglicherweise saniert oder renoviert hat und auch alle Kosten (inkl. Hypothek) alleinig trug, würde ein dadurch entstandener Zugewinn nicht auf Sie übertragbar sein. Alles andere wird für Sie auch schwer nachzuweisen sein, denn wie Sie sicherlich ahnen sind mündliche Vereinbarungen im Falle einer tatsächlichen Auseinandersetzung nicht viel wert! Gerne können Sie sich noch einmal bei unserer Erbrecht Onlineberatung absichern: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt Dort können Sie kostenlos und unverbindlich Ihre Frage stellen und erhalten ein günstiges Angebot, welches Sie dann annehmen oder ablehnen können! Viel Erfolg! Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
anteil, erbschaft, frist, hypothek, immobilie, verkauf, verzicht |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Heizkosten zu hoch ? | helferchen | Betriebskosten und Nebenkosten | 3 | 04.05.2017 08:56 |
Undichtes Dach (Kosten zu Hoch) | Stefan | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 13.12.2011 19:25 |
Gebäude- u. Brandversicherung zu hoch!? | alex.wertheim | Betriebskosten und Nebenkosten | 2 | 20.05.2010 19:39 |
Darf mein Nachbar mein Nachbar mein Terassengeländer nutzen?? | Marion64 | Rechte und Pflichten | 1 | 14.04.2010 20:07 |
Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten anteilig zu hoch | Oldboy75 | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 29.12.2008 15:23 |