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Höhe des Freibetrags für Enkelkinder

Erbschaftssteuer - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 07.06.2016, 12:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.06.2016
Beiträge: 1
Standard Höhe des Freibetrags für Enkelkinder

hallo,

ich bin bei meinen Großeltern aufgewachsen. Meine Oma ist vor 3 Jahren an Darmkrebs gestorben. Nun ist mein Opa vor 2 Wochen an den Folgen seiner Staublunge, und dem Wasser in dieser, verstorben. Ich stehe auch mit im Erbe. Auf steuerklassen.com/erbschaftssteuer/ habe ich nun gelesen, dass der Freibetrag der Erbschaftssteuer (für Enkelkinder) bei 100.000,00 € liegt. Ist das richtig? Oder kommt es da auch noch auf mein Einkommen an?

LG



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  #2  
Alt 27.06.2016, 14:49
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Höhe des Freibetrags für Enkelkinder

Hallo,

der Freibetrag ist lediglich vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Dieser beträgt für Enkelkinder derzeit 200.000 EUR. Das können Sie hier nachlesen: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber


Viel ERfolg, Erbrecht Einfach
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  #3  
Alt 16.04.2023, 14:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.04.2023
Beiträge: 1
Standard AW: Höhe des Freibetrags für Enkelkinder

Wie ist es dann wenn der Vater (Sohn der Erblasserin) des Enkelkindes verstorben ist? Bleibt der Freibetrag dann noch bei 200.000?
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaftssteuer

Stichworte
enkel, erbschaftssteuer, freibetrag


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