Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer Alle Fragen zur Erbschaftssteuer
(Erbschaftsteuer, Berechnung, Erklärung, Höhe und Freibeträge)

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie

Erbschaftssteuer - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.02.2018, 00:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2018
Beiträge: 2
Standard Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie

Hallo zusammen,

nachdem ich mich hier bereits etwas eingelesen habe folgt auch gleich meine konkrete Frage hinsichtlich zur eventuellen Befreiung von der Erbschaftssteuer. Folgender Sachverhalt inkl. vorhandener Vermögenswerte:

Immobilie/Grundstück A:
Wert ca. 300.000 Euro, vermietet

Immobilie/Grundstück B:
Wert ca. 200.000 Euro. Das Haus gehört zu gleichen Teilen (Erbengemeinschaft) meiner Mutter und meiner Tante, die auch dort wohnhaft sind. Ich wohne ebenfalls seit vielen Jahren in diesem Haus.

Bungalow/Datsche: Wert ca. 20.000 Euro

Barvermögen: ca. 50.000 Euro

Wenn ich nun die Vermögenswerte zusammenrechne, ergibt sich ein Wert von ca. 470.000 Euro. Im Sterbefall hätte ich als Sohn einen Freibetrag von 400.000 Euro. Bleibt ein zu versteuerndes Vermögen von 70.000 Euro. Ich hoffe, dass meine Vermutungen bis hier soweit richtig sind.

1. Wird das anteilige Vermögen von Immobilie B (100.000 Euro) überhaupt mit eingerechnet, da ich ja bereits in diesem Haus wohne. Ohne Anrechnung würde ich ja unter den steuerlichen Freibetrag fallen. Ich hatte im Internet gelesen, dass dieser Wert, aufgrund der jetzigen Wohnsituation NICHT angerechnet wird. Ist das richtig?

2. Wie wäre es, wenn ich innerhalb der Frist (10 Jahre) meinen Wohnsitz wechsle und in die Immobilie A umziehen würde?

Als absoluter Anfänger der Materie wäre ich über einige hilfreiche Infos & Tipps von den "anwesenden" Experten in diesem Forum sehr dankbar.

Beste Grüße, Frank



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 16.02.2018, 08:13
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie

Hallo,

meines Erachtens nach ist es unerheblich, wer die vererbte Immobilie bewohnt. Zum Zeitpunkt des Todes ist es wichtig, wem die Immobilie gehört.

Der zu versteuernde Wert ergibt sich schlussendlich aus dem Gesamtvermögen des Erblassers abzgl. Schulden. Sollten die Häuser alle unbelastet sein, können Sie ggf. mit einer vorweggenommenen Schenkung von Ihrer Mutter an Sie die freibeträge optimal nutzen.

Hier würde ich Ihnen einmal unseren Anwaltsservice ans Herz legen wollen: Stellen Sie Ihre Frage kostenlos und uinverbindlich. Sie erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Sie gehen dabei kein Risiko ein und erhaltlichen anwaltlichen Rat zu fairen Preisen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.02.2018, 12:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2018
Beiträge: 2
Standard AW: Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie

Hallo und vielen Dank,
verhält es sich mit der Schenkung nicht ähnlich hinsichtlich der Frist von 10 Jahren? Wenn mir meine Mutter jetzt die Immobilie schenken würde und innerhalb der nächsten 10 Jahre (...hoffentlich nicht!) versterben sollte, wird doch der Wert von Immobilie B trotzdem bei der Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt, da die besagte Frist noch nicht verstrichen ist. Sehe ich das richtig?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.02.2018, 21:14
Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie

Ja - wobei die Schenkung abgezinst wird. Je länger die Schenkung zurückliegt um so weniger geht sie in die Berechnung bei der Erbschaftssteuer ein.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Erbrecht Forum - Themen > Erbschaftssteuer

Stichworte
befreiung, erbschaftssteuer

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erbanteilsübertragung - Erbschaftssteuer Canstatt Erbschaftssteuer 2 12.01.2017 17:07
Anrechnung einer Schenkung für die Erbschaftssteuer maxxi Erbschaftssteuer 1 23.06.2016 09:38
Fälligkeit der Erbschaftssteuer jkklein Erbschaftssteuer 1 28.10.2015 11:58
Aufteilung Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaft Euklid Erbschaftssteuer 1 05.08.2015 01:24
Unterschied Neffe und Stiefneffe bei der Erbschaftssteuer? annibert Erbschaft und Erbe 3 19.02.2014 15:01


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Erbschaftssteuer
Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie