Erbschaftssteuererklärung abgeben auch wenn keine Steuern anfallen?
Bin Erbe der Steuerklasse III, persönlicher Freibetrag 20.000 €.
Nachlass waren ca. 25.000 € Sparguthaben, keine weiteren Werte. Hiervon Beerdigung bezahlt. Nach Abzug des Pauschbetrages in Höhe von 10.300 € (ohne Nachweis) verbleiben ca.15.000 €. Somit fallen keine Erbschaftssteuern an. Tante im Januar 2012 verstorben. Testament war beim Nachlassgericht bereits hinterlegt. Im Mai 2012 Erbschein erhalten. Im Juli 2012 Konto aufgelöst. Das Nachlassgericht und die Sparkasse haben das zuständige Finanzamt über die Erbschaft in Kenntnis gesetzt. Bis heute hat mich das Finanzamt nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Meine Fragen: 1. Kann ich davon ausgehen, dass ich keine Erbschaftssteuererklärung abgeben muss, weil in meinem Fall keine Steuer anfällt? 2. Die verstorbene Tante hat mir ab und zu einen kleinen Betrag (bis 1.000€) zugesteckt, da ich mich um sie gekümmert habe. Unterliegen solche minimalen Beträge im Todesfall der Schenkungssteuer? |
AW: Erbschaftssteuererklärung abgeben auch wenn keine Steuern anfallen?
Hallo,
Sie sollten die Erbschaft schon gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Nach Ihrer Schilderung haben Sie ja keine Zahlung zu befürchten. Für die Schenkung der Tante würde ich nun keine extra Erklärung anfertigen. Erbrecht Einfach |
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