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Schwarzwaelder 07.09.2013 22:46

Erbschaftssteuerfreibeträge / Familienheim
 
Hallo,

meine Frage lautet: Das Haus meiner Mutter (Witwe) sollen beide Kinder (Meine Schwester und ich) erben. Da ich mit im Haus wohne und meine Schwester nicht, möchte ich wissen, ob diese Selbstnutzungspflicht für Familienheime 10 Jahre lang auch bei Nichterreichen der Freibeträge gilt.

Bei Kindern besteht ein Freibetrag von 400 000 Euro. Das Haus ist aber nur 250 000 Euro wert. Gilt hier: 250 000 Wert des Hauses / 2 Kinder abzgl. Freibetrag = 0 Euro , somit keine Erbschaftssteuer oder kann das Haus nur erbschaftssteuerfrei an ein Kind vererbt werden, wenn es 10 Jahre lang selbst drin wohnen wird.

Freue mich über die Antwort. Danke im voraus für die Hilfe.

Recht-Einfach 12.09.2013 12:22

AW: Erbschaftssteuerfreibeträge / Familienheim
 
Hallo,

Grundsätzlich hat jedes Kind einen Freibetrag von 400.000 EUR. Nach Ihrer Schilderung sollte somit für keinen Erben Erbschaftsteuer anfallen.

Die 10 Jahre-Regel, kommt jedoch nicht aus dem Erbrecht, sondern aus dem Einkommensteuerrecht. Hierzu lesen Sie bitte hier: Veräußerung von geerbter Immobilie, steuerpflichtig?


Mit freundlichen Grüßen, Erbrecht Einfach


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