Vorläufiger Steuerbescheid und Korrektur
hallo zusammen,
meine Schwiegermutter hat im November 2010 einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten, wo sie Erbschaftssteuer für eine geerbte Immobilie zahlen musste. Wir haben keinen Hinweis darauf gefunden, dass dieser Bescheid vorläufig ist. Sie hat den darin festgesetzten Betrag auch fristgerecht bezahlt. Jetzt 2013 kommt das Finanzamt mit einer neuen Wertermittlung der damals geerbten Immobilie und fordert nochmals über einen vorläufigen Bescheid Erbschaftssteuer ein. Nun meine Frage: Kann das Finanzamt hier nochmals eine Forderung stellen oder ist der 2010 ergangene Bescheid nicht schon rechtskräftig? Danke schon mal im voraus |
AW: Vorläufiger Steuerbescheid und Korrektur
Hallo,
dies ist eher eine Frage aus dem Steuerrecht, als eine erbrechtliche Frage. Hier sind die Möglichkeiten eines Forums dann erschöpft. Sie sollten zumindest Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und einen Steuerberater hinzuziehen. Erbrecht Einfach |
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