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Nobima 16.11.2014 23:46

Erbschaftsteuer und indirektes Erbe
 
Guten Tag,

ich habe folgende Frage:

Der Erblasser hat in seinem Testament seinem Bruder und dessen beiden Söhnen das Vermögen zu jeweils gleichen Teilen vererbt. Der Bruder ist mittlerweile verstorben, und konnte somit einen Anteil nicht erben. Weitere Erben gibt es nicht.

Wie wird die Erbschaftssteuer bemessen ?

Variante A: Die beiden Söhne des Bruders erben das Vermögen zu gleichen Teilen und zahlen für ihre Anteile Erbschaftssteuer als Neffen.

Variante B: Die beiden Söhne des Bruders erben jeweils ein Drittel des Vermögens und zahlen dafür Erbschaftssteuer als Neffen. Außerdem erben sie den Anteil des verstorbenen Bruders zu gleichen Teilen und zahlen dafür jeweils Erbschaftssteuer als Kinder

Welche Variante ist zutreffend ?

Vielen Dank
Nobima

Recht-Einfach 18.11.2014 18:06

AW: Erbschaftsteuer und indirektes Erbe
 
Hallo,

ich würde hier eher vom bürokratischen Ansatz ausgehen, also Variante 2.

Da ich mir aber nicht ganz sicher bin, weil der Vater zwischenzeitlich auch verstarb, kann ich nur zu einer kurzen Beratung durch einen Onlineanwalt raten.

Diese können Sie auch über unser Forum unter dem folgenden Link in Anspruch nehmen:
Erbrecht Rechtsberatung - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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