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Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Erbschaftssteuer (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaftssteuer/)
-   -   Vermächtnis-Betrag im Steuer-Fomular (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaftssteuer/vermaechtnis-betrag-im-steuer-fomular-3045.html)

Ursula 23.10.2015 20:34

Vermächtnis-Betrag im Steuer-Fomular
 
Im Testament sind ein Erbe und ein Vermächtnisnehmer genannt, die das Geldvermögen je zur Hälfte erhalten sollen, nach Abzug von Erbfall- und Erblasser-schulden.

Welchen Betrag muss der Vermächtnisnehmer in der Steuererklärung angeben:
1. Die Hälfte des Geldvermögens am Sterbetag oder
2. Den Betrag, den er vom Erbe bekommen hat, nämlich die Hälfte von dem, was nach Abzug der Ausgaben noch übrig war

Recht-Einfach 26.10.2015 12:08

AW: Vermächtnis-Betrag im Steuer-Fomular
 
Quelle: Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung

Hier können Sie nachlesen, wie Sie die Erbschaftsteuererklärung am besten ausfüllen und finden viele Erläuterungen zum Aufbau:
- Vermögenswerte (Zeilen 30 bis 83)
- Schulden des Erblassers (Zeilen 84 bis 97)
- Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)
- Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche (Zeilen 104 bis 114)
- Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

Somit tragen Sie Vermögen und Kosten separat und differenziert ein.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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