Fälligkeit der Erbschaftssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgender Fall: Ein Kind erbt Immobilien, wodurch eine Erbschaftssteuer von z. B. 300.000 € fällig wird. Das Kind hat dieses Geld aber nicht und müsste die geerbten Immobilien beleihen. Ist die Aufnahme einer Hypothek auf die geerbten Immobilien möglich, bevor die Erbschaftssteuer entrichtet ist? Vielen Dank im Voraus. |
AW: Fälligkeit der Erbschaftssteuer
Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier zur Fälligkeit der Erbschaftssteuer: Zahlung, Schuldner und Fälligkeit der Erbschaftssteuer - Erbrecht Ratgeber Insbesondere bei der Erbschaft von Immobilien, kann die Zahlung aufgeschoben werden. Lesen Sie dazu bitte hier: Erbschaftssteuer Zahlung aufschieben - Erbrecht Ratgeber Somit kann das Aufnehmen einer Hypothek vielleicht umgangen und die Steuer aus neuen Einkunftsquellen, wie z.B. der Vermietung und Verpachtung in Raten beglichen werden. Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach |
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