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Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Erbschaftssteuer (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaftssteuer/)
-   -   Fälligkeit der Erbschaftssteuer (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaftssteuer/faelligkeit-der-erbschaftssteuer-3050.html)

jkklein 27.10.2015 20:32

Fälligkeit der Erbschaftssteuer
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgender Fall:
Ein Kind erbt Immobilien, wodurch eine Erbschaftssteuer von z. B. 300.000 € fällig wird. Das Kind hat dieses Geld aber nicht und müsste die geerbten Immobilien beleihen. Ist die Aufnahme einer Hypothek auf die geerbten Immobilien möglich, bevor die Erbschaftssteuer entrichtet ist?
Vielen Dank im Voraus.

Recht-Einfach 28.10.2015 10:58

AW: Fälligkeit der Erbschaftssteuer
 
Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier zur Fälligkeit der Erbschaftssteuer:
Zahlung, Schuldner und Fälligkeit der Erbschaftssteuer - Erbrecht Ratgeber

Insbesondere bei der Erbschaft von Immobilien, kann die Zahlung aufgeschoben werden. Lesen Sie dazu bitte hier:
Erbschaftssteuer Zahlung aufschieben - Erbrecht Ratgeber

Somit kann das Aufnehmen einer Hypothek vielleicht umgangen und die Steuer aus neuen Einkunftsquellen, wie z.B. der Vermietung und Verpachtung in Raten beglichen werden.


Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach


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