Erbschaftsteuer und Höhe des Zugewinnausgleichs?
Fall:
Der Ehegatte ist verstorben. Die Ehefrau erbt nach Berliner Testament alles. Die 4 Kinder stellen keine Ansprüche. Heirat war 1967. 1973 schenkte die Tante dem verstorbenen Ehegatten ein Mehrfamilienhaus. 45 % des Hauses wurden seit dem bis heute von der Familie, heute von der Ehefrau genutzt. Dies soll dauerhaft so bleiben; ggf. ändert sich der %-Satz nach zusätzlicher Vermietung eines bisher selbst genutzten Gebäudeteils. Aber darauf (steuerfreie Erbschaft eingenutzter Wohnhausteil) zielt die Frage nicht ab. Frage: In welchem Umfang ist der vermietet Teil des (damals dem Ehemann geschenkten) Hauses für die Ehefrau steuerfreier Zugewinn? |
AW: Erbschaftsteuer und Höhe des Zugewinnausgleichs?
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich diese Frage nicht beantworten kann, vielleicht aber unsere unserer Erbrecht Anwälte, die Sie telefonisch oder per E-Mail erreichen können!
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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