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Elbenweib 26.03.2022 17:51

Ersatzerbe - Erbschaftssteuer
 
Guten Tag -

Ich wende mich an die hiesige Gemeinschaft, weil wir schlicht und einfach keine aussagekräftige Antwort auf unsere Frage finden konnten.

Sachlage: Meine Eltern wollen ein Berliner Testament schreiben. Ich soll darin - nach deren beiderseitigen Ableben - als alleiniger Schlusserbe eingetragen werden. Mein Lebenspartner als Ersatzerbe, falls ich vor meinen Eltern versterbe. Wir sind nicht verheiratet.

Die Frage: Sollte ich sterben, wäre ja meine Lebenspartner alleiniger Erbe nach dem Ableben meiner Eltern. Da er ja in keinem verwandschaftlichen Verhältnis zu meinen Eltern steht - welche Ernschaftssteuer - sprich' welcher Freibetrag würde dann für ihn gelten?

Aus der Erbschaftssteuertabelle sind wir nicht "schlau" geworden. Gilt mein Lebenspartner zur Kategorie "Sonstige Personen Klasse 3 " wären es 20.000 Euro Freibetrag - Sonstige Personen Klasse 1 = 100.000 Euro Freibetrag. Hilfe, hilf - Bedeutet das etwa, dass wir heiraten müssten um den Freibetrag für meinen dann letztendlich allein dastehenden Lebenspartner zu erhöhen? Ich steige da ehrlich nicht durch.

Ich bedanke mich im Voraus und wünsche allen Usern eine entspanntes WE.

Liebe Grüße - Elli.

Edo 28.03.2022 20:56

AW: Ersatzerbe - Erbschaftssteuer
 
Zitat:

sprich' welcher Freibetrag würde dann für ihn gelten?
20.000 Euro
Zitat:

dass wir heiraten müssten um den Freibetrag für meinen dann letztendlich allein dastehenden Lebenspartner zu erhöhen?
Heiraten würde den Freibetrag erhöhen, richtig. Aber der Freibetrag sollte wohl nicht der Grund sein warum man heiratet ;-)

Elbenweib 31.03.2022 13:42

AW: Ersatzerbe - Erbschaftssteuer
 
Zitat:

Zitat von Edo (Beitrag 12532)
20.000 Euro

Heiraten würde den Freibetrag erhöhen, richtig. Aber der Freibetrag sollte wohl nicht der Grund sein warum man heiratet ;-)

Das ist auch nicht unsere Intension. Es ging uns primär um das Verständnis der Sachlage. Diesbezüglich sind wir sehr gut aufgeklärt worden.

Vielen Dank.


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