Anteil bei Erbengemeinschaft besteuern
Hallo,
bin neu hier und habe in der Suche nichts derartiges gefunden. Der Fall ist: 2 Immobilien in Erbengemeinschft mit Bruder geerbt. Bruder jetzt verstorben. Werden die beiden Immobilien einzeln oder zusammen versteuert ? Hätte man den Freibetrag für je eine Immobilie oder nur einmal für beide ? Und da mir davon sowieso schon an beiden Immobilien die Hälfte gehört hat, wird auch nur die Hälfte pro Immobilie versteuert oder ? Irgendwie steig ich da nicht ganz durch.Wäre für Hilfe dankbar. Gruß Dietmar |
AW: Anteil bei Erbengemeinschaft besteuern
Für beide zusammen. Der Freibetrag bezieht ich auf 10 Jahre, egal wie viel man erbt. Erst nach den 10 Jahren hat man den Freibetrag wieder neu zur Verfügung.
Und ja, es wird nur der Wert des Eigentums vom Bruder verssteuer, bzw. das, was über den Freibetrag hinaus geht. |
AW: Anteil bei Erbengemeinschaft besteuern
Hallo Edo,
danke für die schnelle Antwort.Da wird das Ganze schon klarer.:) Gruß Dietmar |
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