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Fälligkeit der Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 27.10.2015, 21:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.10.2015
Beiträge: 1
Standard Fälligkeit der Erbschaftssteuer

Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgender Fall:
Ein Kind erbt Immobilien, wodurch eine Erbschaftssteuer von z. B. 300.000 € fällig wird. Das Kind hat dieses Geld aber nicht und müsste die geerbten Immobilien beleihen. Ist die Aufnahme einer Hypothek auf die geerbten Immobilien möglich, bevor die Erbschaftssteuer entrichtet ist?
Vielen Dank im Voraus.



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  #2  
Alt 28.10.2015, 11:58
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fälligkeit der Erbschaftssteuer

Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier zur Fälligkeit der Erbschaftssteuer:
Zahlung, Schuldner und Fälligkeit der Erbschaftssteuer - Erbrecht Ratgeber

Insbesondere bei der Erbschaft von Immobilien, kann die Zahlung aufgeschoben werden. Lesen Sie dazu bitte hier:
Erbschaftssteuer Zahlung aufschieben - Erbrecht Ratgeber

Somit kann das Aufnehmen einer Hypothek vielleicht umgangen und die Steuer aus neuen Einkunftsquellen, wie z.B. der Vermietung und Verpachtung in Raten beglichen werden.


Ich hoffe ich konnte helfen, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbschaftssteuer, immobilie

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