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Freibetrag für Schwerbehinderte?

Erbschaftssteuer - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 21.02.2017, 10:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.02.2017
Ort: Zossen
Beiträge: 2
Standard Freibetrag für Schwerbehinderte?

Hallo,
ich muss demnächst auf die 2. Haushälfte, die mir mein Lebensgefährte vermacht hat, Erbschaftssteuer bezahlen. Da wir nicht verheiratet waren, ist das nicht wenig. Ich habe mal gehört, das Schwerbehinderte eine Art Freibetrag angerechnet bekommen, finde aber den Gesetzestext nicht mehr, Finanzamt antwortet nicht. Ich habe GdB 60. Können Sie mir helfen und mittteilen, ob das stimmt, ggf. wo ich die Textstelle finde?



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  #2  
Alt 23.02.2017, 12:25
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Freibetrag für Schwerbehinderte?

Hallo,

ich nehme mal an, dass Sie diese Rechtsquelle meinen: § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG
§ 13 ErbStG Steuerbefreiungen - Erbschaftssteuergesetz

Zitat:
6. ein Erwerb, der Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern oder Großeltern des Erblassers anfällt, sofern der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers 41 000 Euro nicht übersteigt und der Erwerber infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksichtigung seiner bisherigen Lebensstellung als erwerbsunfähig anzusehen ist oder durch die Führung eines gemeinsamen Hausstands mit erwerbsunfähigen oder in der Ausbildung befindlichen Abkömmlingen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist. Übersteigt der Wert des Erwerbs zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers den Betrag von 41 000 Euro, wird die Steuer nur insoweit erhoben, als sie aus der Hälfte des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann;
Ich bin mir nur nicht sicher, ob diese Befreiung auch auf Sie anzuwenden ist...
Eine andere Gesetzesquelle, die zu Ihrer Beschreibung passt, konnte ich leider nicht entdecken.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
behinderung, erbschaftssteuer, freibetrag

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