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Pflicht zur Anzeige einer Erbschaft unter dem Freibetrag?

Erbschaftssteuer - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 31.01.2018, 15:41
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Registriert seit: 31.01.2018
Beiträge: 3
Frage Pflicht zur Anzeige einer Erbschaft unter dem Freibetrag?

Pflicht zur Anzeige einer Erbschaft unter dem Freibetrag?

Ich habe über einen Erbenermittler ca. 15000 Euro geerbt, also unterhalb des Betrages für den ich Erbschaftsteuer zahlen müsste, wie er auch schrieb.

Im Vertrag, den er mit mir zu Beginn abschloss, steht, dass er auch die Erbschaftssteuererklärung macht, was ja nun nicht nötig ist.

Im Netz habe ich in seriösen Quellen gelesen, dass man unabhängig von der Höhe der Erbschaft zu einer Anzeige beim Finanzamt verpflichtet ist.

Gilt das nicht, wenn man über einen Erbenermittler erbt?



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  #2  
Alt 02.02.2018, 14:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2018
Beiträge: 3
Lächeln AW: Pflicht zur Anzeige einer Erbschaft unter dem Freibetrag?

Habe in einem anderen Forum Antwort auf meine Frage erhalten.
Weil diese Info so super ist, sollen sich auch andere freuen, die zu diesem Thema recherchieren.

Zitat:
Man kann sagen, dass derjenige, der von einer Erbschaft profitiert, dies dem Finanzamt dann anzeigen muss, wenn dieses nicht durch andere Quellen Kenntnis erlangt.
Diese anderen Quellen sind Nachlassgerichte und Notariate aber insbesondere auch Banken, die beim Versterben eines Kunden eine Erbschaftsteueranzeige an das Finanzamt vornehmen müssen. Erbschaften mit Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen sind ohnehin stets anzuzeigen.
Quelle: anwalt.de/rechtstipps/erbschaftsteuererklaerung-abgeben-tipps-von-der-fachanwaeltin-fuer-erbrecht-und-steuerrecht_061420.html

Geändert von Kleeblatt (02.02.2018 um 15:07 Uhr)
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Stichworte
erbschaftssteuer, erbschaftssteuererklärung, freibetrag

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