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Unterschiedliche Bewertung Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft?

Erbschaftssteuer - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 23.09.2014, 09:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2014
Beiträge: 1
Standard Unterschiedliche Bewertung Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft?

Hallo!
Da ich noch relativ neu bin hier, hoffe ich, meine Frage ist hier richtig.
Über die Suche habe ich nichts passendes gefunden, also habe ich ein neues Thema eröffnet:

Ich frage mich, woher diese geistige Trennung zwischen Kapitelgesellschaften und Personengesellschaften stammt.
Dass es wirtschaftliche Gründe für die eine oder andere Form gibt, ist mir klar, ich frage mich nur warum der Gesetzgeber in der erbschaftsteuerlichen Bewertung diese Grenze zwischen beiden Formen zieht.
Möchte er die eine mehr begünstigen als die andere?
Oder hat es ganz einfach praktische Gründe, dass die Bewertung für beide gar nicht unter einen Hut zu bekommen ist?

Für jeden Anknüpfungspunkt bin ich mehr als dankbar



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  #2  
Alt 23.09.2014, 17:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Unterschiedliche Bewertung Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft?

Hallo Finnhorn,

leider habe ich mich mit dieser Thematik noch garnicht auseinandergesetzt, zumindest nicht mit dem Grund, warum hier eine Trennung vorgenommen wird.

Dies ist sicher auch eher eine Frage für einen Steuerberater oder Fachanwalt.

Ich habe auf die Schnelle zwei sehr ausführliche Texte gefunden (die Sie möglicherweise schon kennen, vielleicht aber auch nocht nicht), mit welchen Sie vielleicht ein wenig mehr Einblick in die Marterie erhalten:
Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuerreform | Bewertung von Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Google Abfrage: erbrecht bewertung kapitalgesellschaft personengesellschaft


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte
bewertung, kapitalgesellschaft, personengesellschaft, trennung


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